Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament erneuerte heute ihre Forderung, die EU-Gesetzgebung zu ändern, um sicherzustellen, dass Personen, die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge leisten, nicht kriminalisiert werden. Die Forderung erfolgte in Anlehnung an eine Petition zu diesem Thema an das Europäische Parlament, die heute in Brüssel im Rahmen einer Debatte behandelt wurde.

Soledad Cabezón Ruiz, Sprecherin der S&D Fraktion für den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, sagte dazu:

„Personen, die große Mühen auf sich nehmen und sich dabei oft in Gefahr begeben, um humanitäre Hilfe für Menschen zu leisten, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, sollten gefeiert und nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Petition der Nichtregierungsorganisation PROEMAID (Professionelle Nothilfe) an das Parlament spricht zahlreiche wichtige Aspekte an, die wir voll unterstützen. Wir haben immer wieder gefordert, dass das betreffende EU-Gesetz geändert wird, um sicherzustellen, dass klar ist, dass Menschen, die humanitäre Hilfe leisten, nicht kriminalisiert werden dürfen.“

Juan Fernando López Aguilar, der für die S&D Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für das Thema zuständig ist, fügte hinzu:

„Im Rahmen der geltenden Gesetze sollten die Mitgliedsstaaten den gesunden Menschenverstand walten lassen und Menschen, die Bedürftigen Hilfe bieten, nicht so behandeln, wie sie es mit Menschenhändlern tun. Empörend ist jedoch, dass die EU-Rechtsvorschriften überhaupt erst die Grundlage für diese Kriminalisierung darstellen. Unser Standpunkt ist ganz eindeutig: Unter keinen Umständen darf eine Person, die den Bedürftigen humanitäre Hilfe leistet, als Verbrecher behandelt werden. Die betreffende Richtlinie muss geändert werden, um dies zu gewährleisten.“


Redaktionshinweis

Die betreffende Gesetzgebung ist die Richtlinie 2002/90/EG des Rates zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt. Dieses Gesetz ist wichtig, weil es die am Menschenhandel Beteiligten kriminalisiert. Wir wollen aber eine Überarbeitung des Gesetzes, um sicherzustellen, dass Personen, die humanitäre Hilfe bereitstellen, ausdrücklich davon ausgenommen sind.

Der vollständige Text der Petition (Nr. 21, auf Englisch) befindet sich hier

Die betreffende Richtlinie finden Sie hier

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