Seit über 25 Jahren stellt das Abkommen von Cotonou eine Plattform für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP-Staaten) dar. Da das Abkommen im Jahr 2020 ausläuft und neue oder unbewältigte globale Herausforderungen wie Armut, Migrationskrise, Klimawandel und Menschenrechtsverletzungen angegangen werden müssen, werden bald Neuverhandlungen anlaufen. Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments hat mit der Veröffentlichung eines neuen Berichts mit dem Titel ‚Die Zukunft der AKP-EU-Beziehungen nach 2020‘ seinen Beitrag zum Reflexionsprozess erbracht. Der Bericht ist heute vom Ausschuss angenommen worden.

Der Koordinator der Sozialdemokratischen Fraktion im Entwicklungsausschuss und Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Norbert Neuser, sagte dazu:

„Es freut mich, dass wir die Unterstützung einer breiten Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für eine fortgesetzte Zusammenarbeit erhalten haben. Trotz aller Schwierigkeiten trägt dieser Ansatz heute Früchte und wird rechtlich verbindlich sein. Wir haben den Vorteil der Zusammenarbeit einer großen Zahl von Ländern behalten – China oder die USA würden die Chance auf eine derartige Plattform mit den AKP-Ländern sofort ergreifen! Andererseits haben wir, um effizienter zu sein, eine Struktur vorgeschlagen, die eine maßgeschneiderte Zusammenarbeit zwischen kleineren Gruppen von Ländern gewährleistet. Die Menschenrechtsperspektive wird durch einen zweijährlichen Berichtsmechanismus ebenfalls mehr Sichtbarkeit und eine konsequentere Durchsetzung erhalten.“

Das übergeordnete langfristige Ziel muss es sein, den Partnerländern dabei zu helfen, wirtschaftlich unabhängig zu werden, und das im Rahmen des Prinzips der verantwortungsvollen Staatsführung. Daher fügte Norbert Neuser hinzu:

„Handel ist ein wichtiger Bestandteil der AKP-EU-Beziehungen. Die Integration der AKP-Länder in die Weltwirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten dank ihrer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union fortgeschritten, aber es muss mehr getan werden, um sie in die internationalen Wertschöpfungsketten einzugliedern. Ein neues Abkommen muss rechtlich verbindliche Menschenrechts-, Sozial- und Umweltnormen als Grundlage für zukünftige Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beinhalten.“