Das Europäische Parlament, die bulgarische EU-Präsidentschaft und die EU-Kommission erreichten Einvernehmen über die Einführung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort für Arbeitnehmer, die vorübergehend in ein anderes EU-Land entsandt werden. Jahrelang hat die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament als Vorreiter für die Überarbeitung der Entsenderichtlinie gekämpft, um entsandte Arbeiter vom ersten Tag an besser zu schützen und für faire Bedingungen und fairen Wettbewerb auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu sorgen. Die Verhandlungsergebnisse werden jetzt dem Rat und dem Europaparlament vorgelegt.

 

Nach der Einigung in der vergangenen Nacht sagte die sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europaparlaments für die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern und S&D Fraktionssprecherin für Fragen der Beschäftigung, Agnes Jongerius:

„Mitarbeiter können wieder Kollegen statt Konkurrenten sein. Ich bin sehr stolz auf die politische Einigung, die das Europäische Parlament, die bulgarische Präsidentschaft und die Kommission letzte Nacht erreicht haben. Meine größte Motivation für eine Kandidatur bei den Europawahlen 2014 war die Verbesserung der Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer; das wird jetzt geschehen.

Entsandte Arbeiter erhalten oft niedrigere Löhne und genießen geringeren Sozialschutz als die einheimischen Arbeitskräfte. Manche von ihnen leben und arbeiten unter schockierenden Bedingungen. Das muss sich ändern. Mit den neuen Regeln wollen wir sicherstellen, dass entsandte Arbeitnehmer vom ersten Tag an geschützt sind und der Wettlauf nach unten bei Löhnen und Arbeitsbedingungen aufhört.

Die Verhandlungen waren zeitweise sehr schwierig, aber schlussendlich haben die Verhandlungsführer es geschafft, die Differenzen zwischen Ost und West, zwischen links und rechts, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu überwinden. Diese Einigung zeigt die Macht der europäischen Zusammenarbeit. Wir fordern die Mitgliedsstaaten auf, den neuen Vorschriften zuzustimmen, damit entsandte Arbeiter den gleichen Lohn und Schutz erhalten wie die einheimischen Arbeitskräfte, und damit wir endlich faire Bedigungen und einen fairen Wettbewerb für alle Arbeitnehmer und Unternehmen in der Europäischen Union haben.“  

 

Die wichtigsten Punkte des gestern Nacht erreichten Einvernehmens:

  • Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie die Arbeitskräfte vor Ort, nämlich:
    • Löhne gemäß den Tarifvereinbarungen
    • Zulagen wie ein 13. Monatsgehalt, Kaltwettergeld und andere Leistungen
    • Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten, zusätzlich zum Gehalt

 

  • Änderung des Arbeitsrechts nach 12 Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung um sechs Monate, statt wie von der Kommission vorgeschlagen erst nach 24 Monaten

 

Hinweis für die Redaktion:

Die neuen Regeln müssen noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt und in einer Abstimmung im Beschäftigungsausschuss und im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden.

Derzeit gibt es in der EU 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehmer. 42% davon arbeiten in der Bauwirtschaft, 21,8% im verarbeitenden Gewerbe und 13,5% im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Die durchschnittliche Dauer einer Entsendung liegt bei vier Monaten. Zwischen 2010 und 2015 hat die Zahl der Entsendungen um 41,3% zugenommen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande