Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Ministerrats einigten sich heute auf neue Vorschriften, die regeln, wie Unternehmen innerhalb der EU umziehen können. Die Sozialdemokratische Fraktion stellte sicher, dass diese neuen Regeln betrügerische oder missbräuchliche Firmengründungen zum Zweck der Vermeidung von Steuern oder Sozialgesetzen verhindern werden.

Die sozialdemokratische Chefverhandlerin des Europaparlaments über die Regeln für die Mobilität von Unternehmen, Evelyn Regner, sagte dazu:

„Die heute erreichte Vereinbarung führt erstmals ein Verfahren mit klaren Regeln ein, die Unternehmen befolgen müssen, wenn sie in andere Mitgliedsstaaten ziehen möchten. Gleichzeitig kann dadurch hart gegen Unternehmen vorgegangen werden, die aus künstlichen Gründen umziehen, etwa um Steuern zu hinterziehen, Sozialabgaben zu vermeiden oder nationale Arbeitsgesetze zu umgehen. Wir drängen die EU-Kommission seit Jahren, gegen diese Art von missbräuchlichem Verhalten durchzugreifen. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt vorwärts für Unternehmen, die ihr Recht auf Umsiedlung in Anspruch nehmen, und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rechte künftig besser geschützt werden.

Wir haben sichergestellt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig informiert und konsultiert werden, wenn ein Unternehmen in ein anderes Mitgliedsland umziehen möchte. Wir haben auch ihre Mitbestimmungsrechte bei allen grenzüberschreitenden Geschäften gestärkt, die von diesem neuen Gesetz erfasst werden: Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen innerhalb des Binnenmarkts.  Wenn eine Firma versucht, zu fusionieren oder ihren Standort zu verlagern, müssen die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden.

Wir unterstützen es, wenn Unternehmen sich für wirkliche wirtschaftliche Tätigkeiten, die das Wachstum ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen, auf andere Mitgliedsstaaten ausdehnen, nicht aber jene, die das nur tun, um den schwächsten Arbeitnehmerschutz oder die niedrigsten Steuersätze zu suchen. Der Binnenmarkt darf nicht Unterbietungswettbewerb bedeuten.

Diese neuen Vorschriften bedeuten, dass Unternehmen, die in betrügerische oder missbräuchliche Praktiken verstrickt sind, um nationalstaatliche Gesetze oder EU-Rechtsvorschriften – z.B. für Arbeitnehmerrechte, Steuern oder Sozialversicherung – zu umgehen, das Zertifikat, das sie für die Vollendung ihrer grenzübergreifenden Transaktion benötigen, nicht erhalten werden. Andererseits schafft das Gesetz erstmals Rechtssicherheit für Firmen, die ihr Recht auf Niederlassungsfreiheit ausüben wollen.

Wir fordern die nationalen Regierungen nun nachdrücklich auf, diese Maßnahmen anzunehmen und gegen Unternehmen durchzugreifen, die Ungleichheiten im Steuerbereich und bei den Arbeitnehmerrrechten ausnutzen.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Österreich