Die Europäische Kommission muss sicherstellen, dass ihr mit Spannung erwarteter Vorschlag für eine Strategie für Kleinanleger ein vollständiges Verbot von Anreizen und somit das Ende von Interessenkonflikten im Bereich der Finanzberatung vorsieht. Die Bürgerinnen und Bürger der EU müssen Zugang zu unabhängiger und hochwertiger Beratung über die Anlagemöglichkeiten auf den europäischen Kapitalmärkten erhalten, darauf hat die Sozialdemokratische Fraktion mit Blick auf den heutigen Austausch zwischen dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments und Mairead McGuinness, der für die Kapitalmarktunion zuständigen EU-Kommissarin, gedrängt. Der Vorschlag der Kommission für eine Kleinanlegerstrategie ist im Laufe dieses Jahres zu erwarten.*

Eero Heinäluoma, Verhandlungsführer der S&D-Fraktion zu den EU-Rechtsvorschriften für die Märkte für Finanzinstrumente, sagte:

„Die derzeit üblichste Form der Vergütung von Finanzberatern für ihre Dienstleistungen ist die Zahlung von Provisionen seitens der Produktanbieter. Lebensversicherer, Rentenversicherer und Fondsmanager bieten Finanzberatern häufig Provisionszahlungen, wenn sie bestimmte Produkte empfehlen. Dieses Modell ist für Finanzberater äußerst lukrativ, es schafft jedoch klare Interessenkonflikte und führt dazu, dass die Finanzberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher unzulänglich ist. Das Geld von Kleinanlegern sollte in ihr eigenes Ruhegehalt fließen und nicht in das Ruhegehalt ihrer Berater.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen Finanzberater nach geltendem EU-Recht offenlegen, welche Provisionen sie erhalten. Transparenz allein reicht jedoch nicht aus, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Marktsegment zu schützen. Die EU sollte daher den positiven Beispielen der Niederlande und Großbritanniens folgen, wo die Zahlung solcher Anreize für Berater verboten wurde. Wie Untersuchungen, die nach dem Inkrafttreten dieser Verbote angestellt wurden, zeigen, wählen Kleinanleger in diesen Ländern Anlageprodukte mit geringeren Kosten und einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, da die Berater keine finanziellen Anreize mehr haben, ihrer Kundschaft Anlageprodukte zu empfehlen, die hohe Gebühren mit sich bringen.“

Jonás Fernández, Sprecher der S&D-Fraktion für Wirtschafts- und Währungsfragen, fügte hinzu:

„Laut einem Barometer der Europäischen Kommission ist der Markt für Kleinanleger einer der am schlechtesten performenden für die Verbraucherschaft in der EU. Es ist an der Zeit, diese negative Entwicklung zu durchbrechen und Personen, die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen, eine faire Behandlung zukommen zu lassen.“

Hinweis für die Redaktion:

* Die Europäische Kommission prüft derzeit die Kapitalmarktregeln, die in zwei Rechtsakten niedergelegt sind: der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) und der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II). Im Laufe dieses Jahres will die Kommission eine Strategie für Kleinanleger vorlegen, die sicherstellen soll, dass Verbraucher, die ihr Geld in Kapitalmärkte investieren, dies mit Zuversicht und Vertrauen tun können. Wie im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion von 2020 dargelegt, plant die Kommission, die geltenden Vorschriften zu Anreizen zu bewerten und, falls nötig, den bestehenden Rechtsrahmen zu ändern, um sicherzustellen, dass Kleinanleger fair und angemessen beraten werden.

Beteiligte Abgeordnete
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Spanien
Schatzmeister
Finnland
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