Die Sozialdemokratische Fraktion ist stolz auf das heutige wegweisende Votum über die neuen EU-Rechtsvorschriften, die die Sozial- und Arbeitnehmerrechte von Menschen, die über Apps Arbeit finden, spürbar verbessern sowie echte Selbstständige und gute Arbeitgeber schützen sollen. Die Einigung wurde heute Abend im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nach Monaten intensiver Verhandlungen und trotz massiven Drucks der Plattformbetreiber erzielt.*

Die Sozialdemokratische Fraktion war die treibende Kraft für die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften zum besseren Schutz von Personen, die für Deliveroo, Helpling, Uber und andere Plattformunternehmen arbeiten. Unser Kampf ist jedoch noch nicht zu Ende. Wir müssen nun dafür sorgen, dass wir möglichst schnell Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufnehmen können, um die Einigung abzusichern, die im Parlament zur Abstimmung kommen wird.

Der angemessene Schutz aller Arbeitskräfte zählt zu den größten Herausforderungen des digitalen Zeitalters, wobei die verwendeten Algorithmen ans Licht gebracht werden müssen. Heute arbeiten über 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Plattformen. Im Jahr 2025 werden es laut Angaben der Europäischen Kommission voraussichtlich 43 Millionen sein.

Elisabetta Gualmini, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments über die neuen EU-Vorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, sagte:

„Ich bin sehr glücklich über diese historische, ausgewogene und fortschrittliche Einigung. Heute haben wir Vorschriften angenommen, die für die korrekte Einstufung der Beschäftigten auf Grundlage ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen und für transparente Algorithmen sorgen werden. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sollten über Dinge verhandeln können, die die Arbeitsbedingungen beeinflussen. Es wird keine automatische Neueinstufung der Beschäftigten geben, allerdings wird die Beweislast in Bezug auf den Beschäftigungsstatus bei den Plattformunternehmen liegen. Dies bedeutet, dass Plattformbeschäftigte im Zweifel als Arbeitnehmer gelten, sofern der Plattformbetreiber nicht das Gegenteil beweist.

Die erzielte Einigung wahrt auch die Autonomie, Freiheit und Flexibilität von Selbstständigen. Sie schützt prekär Beschäftigte, indem sie ihnen Zugang zu Sozial- und Arbeitnehmerrechten verschafft. Des Weiteren unterstützt sie gute Arbeitgeber, verhindert unlauteren Wettbewerb und garantiert die Aufsicht durch und Interaktion mit Menschen, damit die Beschäftigten nicht von Maschinen entlassen oder ausspioniert werden können. Die Algorithmen werden sichtbar gemacht. Wir werden Gesetzeslücken schließen, um alle Beschäftigten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu garantieren.“

Agnes Jongerius, beschäftigungspolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, fügte hinzu:

„Der Schutz aller Beschäftigten im digitalen Zeitalter sollte genauso einfach sein wie die Bestellung von Essen oder eines Taxis per Smartphone. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf Arbeitnehmer- und Sozialrechte, also auf gerechte Bezahlung, Sozialversicherung, Krankengeld und die Einbindung in Tarifverhandlungen. Genau das wollen wir mit den neuen europäischen Regelungen festschreiben. Es ist höchste Zeit, die Spielregeln in der Plattformwirtschaft zu verändern und dafür zu sorgen, dass dieses Arbeitsmarktmodell nicht auf andere Wirtschaftszweige übergreift.“

* Hinweis für die Redaktion:

Die neuen Vorschriften in Form der Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zielen vor allem darauf ab, bei den Beschäftigungsverhältnissen den Grundsatz der widerlegbaren Vermutung im EU-Recht zu verankern. Dies bedeutet, dass Plattformbeschäftigte grundsätzlich als Arbeitnehmer zu sehen sind, die allen geltenden Rechten unterliegen. Sollte ein Plattformbetreiber gegenteiliger Meinung sein, muss er das Gegenteil beweisen können.

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzende
Italien
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
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