Letzte Nacht haben wir einen großen Schritt nach vorn getan, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen unlautere Geschäftspraktiken zu schützen, da wir uns mit dem Rat auf ein EU-Gesetz geeinigt haben, das die Verbraucher für den ökologischen Wandel rüstet.

Heutzutage denken die Menschen beim Warenkauf auch an die Umwelt. Die S&D-Fraktion stellte sich daher an die Spitze der Verhandlungen, um die Verbraucher bei der ökologischen Wende zu unterstützen, indem unlautere Geschäftspraktiken wie eine vorsätzliche Haltbarkeitsbegrenzung verboten und die Menschen in die Lage versetzt werden, Produkte zu wählen, die langlebiger, reparierbar und nachhaltig sind.

Die vorläufige Einigung sorgt für größere Klarheit und stellt sicher, dass jedes Produkt, das als „grün“ angepriesen wird, dies auch tatsächlich ist. In den Verhandlungen konnten wir einige unserer progressiven Vorschläge durchsetzen, etwa das Verbot allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“, ohne dass eine entsprechend anerkannte besondere Umweltleistung nachgewiesen ist. Des Weiteren werden Aufdrucke wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ auf Waren untersagt, die auf dem Handel mit Emissionszertifikaten beruhen.

Biljana Borzan, Vizevorsitzende der S&D-Fraktion und Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments für die „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ in den Trilogverhandlungen, sagte:

„Derzeit ist etwa 60 % der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bewusst, dass für alle Produkte eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gilt. Dies ändern wir mit dieser Übereinkunft! In jedem Geschäft in der EU wird künftig ein Hinweisschild zu finden sein, das die Verbraucher über ihre Rechte informiert.

Derselbe Hinweis wird auch auf der Verpackung von Produkten angebracht, die zusätzlich eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie bieten. Damit wird der Käuferschaft vor Augen geführt, welches Produkt länger hält, sodass Produkte gewählt werden, auf deren Label eine höhere Haltbarkeit ausgewiesen ist. Auf dem Label wird ferner an die Vorteile erinnert, die sich aus der vorgeschriebenen gesetzlichen Gewährleistung ergeben. 

Wir wollen dem Greenwashing ein Ende setzen! Daher werden irreführende Aussagen verboten, die auf dem Kauf von CO2-Zertifikaten beruhen und Produkte ganz ohne wissenschaftlichen Nachweis als klimaneutral oder klimapositiv darstellen. Die neuen Vorschriften richten sich zudem gegen jedwede vorsätzliche Haltbarkeitsbegrenzung und untersagen kommerzielle Botschaften zu Produkten, die Konstruktionsmerkmale enthalten, die die Produktlebensdauer verkürzen. Wir freuen uns, dass diese beharrliche Forderung der Sozialdemokratischen Fraktion in die Übereinkunft mit den EU-Mitgliedstaaten Eingang gefunden hat.“

Hinweis für die Redaktion:

Das Parlament wird voraussichtlich im Januar auf seiner Plenartagung über die vorläufige Einigung abstimmen. Im Falle der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Vizevorsitzende
Kroatien
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