Heute hat das Europäische Parlament grünes Licht für die Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt gegeben, das den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen im Binnenmarkt im Fall einer Krise wie der Coronapandemie sicherstellen soll.

Folgende Bereiche sollen durch das neue Instrument verbessert werden: die Koordinierung der Beschaffung, die Verteilung strategischer Reserven und die Überwachung der Lieferketten. Ferner soll im Krisenfall die Freizügigkeit wichtiger Arbeitskräfte und der freie Verkehr krisenrelevanter Waren erleichtert werden. Zusätzlich ermöglicht das Notfallinstrument der EU-Kommission, den Notfallmodus zu aktivieren, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission erlaubt, die Lieferketten strategisch wichtiger Waren und Dienstleistungen zu überwachen und den Aufbau strategischer Reserven anzuordnen.

Für die Sozialdemokratische Fraktion ist die heute angenommene Vorlage ein Erfolg, da sie nicht nur das Streikrecht in Krisenzeiten sichert, sondern auch das Recht, Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen und kollektive Maßnahmen zu ergreifen. Auf unsere Initiative hin erhält das Europaparlament zudem das Recht, gemeinsam mit dem Rat darüber zu entscheiden, ob der Notfallmodus aktiviert werden soll.

Nächste Woche beginnen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten; der endgültige Text soll noch vor Jahresende im Rahmen des spanischen Ratsvorsitzes verabschiedet werden.

René Repasi, sozialdemokratischer Schattenberichterstatter für das Binnenmarkt-Notfallinstrument, sagte:

„Die Arbeitnehmerrechte müssen auch in Krisenzeiten gelten. Als Sozialdemokratische Fraktion sind wir stolz darauf, dass wir sicherstellen konnten, dass die Aktivierung des Notfallmodus das Recht auf Streik sowie auf Verhandlungen, Abschluss und Durchsetzung von Tarifverträgen und auf kollektive Maßnahmen nicht außer Kraft setzen darf. Die Pandemie hat die zum Teil prekären Arbeitsbedingungen in vielen kritischen Sektoren einmal mehr verdeutlicht. Das Recht von Beschäftigten, ihre gewerkschaftliche Stimme zu nutzen, darf auch in Krisenzeiten nicht gefährdet werden.

Einschneidende Maßnahmen, wie sie während der Coronapandemie getroffen wurden, brauchen parlamentarische Kontrolle – eine entscheidende Lehre aus der Pandemie, in der die parlamentarische Mitsprache zu häufig auf der Strecke blieb. Daher soll der in dem Instrument vorgesehene Notfallmodus künftig gemeinsam vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten aktiviert werden. Zudem muss bereits im Vorhinein feststehen, wie lange die Maßnahmen gelten werden. Das Parlament hat bereits gezeigt, dass es im Krisenfall schnell entscheiden kann, Mitgliedsstaaten und Kommission haben dennoch die notwendige Flexibilität zur Krisenbewältigung.“

Beteiligte Abgeordnete
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Mitglied
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