Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament verurteilt den mangelnden Ehrgeiz der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Verstärkung des Regelungsrahmens für zentrale Gegenparteien. Am 20. März zog der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) seine Empfehlung zurück, Artikel 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank über die Übertragung von Befugnissen in Bezug auf zentrale Gegenparteien zu ändern. In einer Pressemitteilung erklärte die EZB, dass der Änderungsentwurf, der aus den letzten Diskussionen in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten resultierte, nicht den Zwecken entspreche, die ihrer ursprünglichen Empfehlung zur Änderung der Satzung zugrundelagen. In diesem Zusammenhang verlangt die S&D Fraktion die rasche Annahme der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) 2.2 ohne wesentliche Änderungen.

 

Pervenche Berès, wirtschafts- und währungspolitische Sprecherin der S&D Fraktion, und Roberto Gualtieri, sozialdemokratischer Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses, kommentierten:

„Der Rat hat eine Gelegenheit zur Verstärkung des Regelungsrahmens für zentrale Gegenparteien in der Europäischen Union verpasst. Als Sozialdemokratische Fraktion bedauern wir, dass die Blockadehaltung einiger Mitgliedsstaaten verhindert hat, dass die Europäische Union der Europäischen Zentralbank ausreichende Befugnisse gibt, um künftige Krisen in diesem sehr wichtigen Bereich der Marktinfrastrukturen in und außerhalb der EU zu verhindern und zu bewältigen. Wir bedauern, dass die Botschaft der EZB nicht ausreichend Gehör fand, und dass schlussendlich Primärrecht unter der Bedingung von Sekundärrecht vorgeschlagen wurde.

Das Mandat des Europäischen Parlaments, das in weiten Teilen mit der Position der Sozialdemokratischen Fraktion übereinstimmt, sprach sich, im Bewusstsein der Hindernisse im Rat, für stärkere Befugnisse in Bezug auf zentrale Gegenparteien innerhalb der EU und mit Drittländern aus.

Angesichts dieses Rückziehers ist es jetzt Zeit für eine rasche Annahme der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung 2.2 ohne wesentliche Änderungen, um unser Instrumentarium im regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen der EU und in Bezug auf zentrale Gegenparteien in Drittländern zu stärken.

In diesem Rahmen werden die Europäische Zentralbank und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde eng zusammenarbeiten müssen – ein Weg, zu dem sie bereit zu sein scheinen. Als Mitgesetzgeber können wir diesen Geist einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit nur begrüßen, und wir werden ihn unterstützen, was angesichts des Brexits noch wichtiger ist.“