Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament verurteilt die Entscheidung der russischen Behörden, den Europäischen Demokratiefonds (auch als Europäische Stiftung für Demokratie bezeichnet) auf ihre Liste ‚unerwünschter Organisationen‘ zu setzen. Damit wird diese unabhängige Förderstiftung zur 20. ausländischen Organisation, deren Arbeit in Russland Beschränkungen unterliegt.

Die für Außenpolitik zuständige Vizevorsitzende der S&D Fraktion, Kati Piri, erklärte dazu:

„Die heutige Entscheidung der russischen Behörden, vom Europäischen Demokratiefonds finanzierte Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet zu verbieten, ist ein weiterer Schlag gegen jegliche Hoffnung auf Demokratie in der Russischen Föderation. Mit diesem Beschluss, der nicht einmal eine Woche nach der vorgeschlagenen Verfassungsänderung erfolgt, die es Präsident Putin ermöglichen würde, bis zum Jahr 2036 an der Macht zu bleiben, gleitet Russland ein Stück weiter in Richtung eines unverhohlenen Autoritarismus ab.

Wir sind solidarisch mit allen Stimmen, die sich unermüdlich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der Russischen Föderation einsetzen. Wir fordern die russischen Behörden auf, ihre internationalen Zusagen und Verpflichtungen einzuhalten und ihre Entscheidung, die Europäische Stiftung für Demokratie auf ihre Liste unerwünschter Organisationen zu setzen, unverzüglich zu überdenken.“

Isabel Santos, S&D Fraktionssprecherin für Menschenrechte, fügte hinzu:

„Wir haben die russische Gesetzgebung im Zusammenhang mit ‚unerwünschten Organisationen‘ und ‚ausländischen Agenten‘ schon mehrfacht verurteilt, da dies eine klare Beschränkung der Freiheit und der Demokratie darstellt. Das trägt zusätzlich dazu bei, die Zivilgesellschaft, die unabhängigen Medien und die Oppositionsparteien einzuschränken.“

Hinweis für die Redaktion:

Die Europäische Union hat die Europäische Stiftung für Demokratie 2013 in Brüssel gegründet, um Demokratiebewegungen und unabhängige Medien außerhalb ihrer Grenzen zu unterstützen.

Der Beschluss, den Europäischen Demokratiefonds auf russischem Staatsgebiet zu verbieten, ergänzt das Gesetz aus dem Jahr 2015, das es russischen Staatsanwälten erlaubt, die Arbeit von ‚unerwünschten‘ ausländischen Gruppen zu beschränken oder zu stoppen und bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen oder Gefängnisstrafen bis zu sechs Jahren zu verhängen. Es weitet außerdem Russlands Verbot von ‚ausländischen Agenten‘ aus dem Jahr 2012 aus, was eine Ausweitung auf mit ausländischen Mitteln finanzierte Medien (2017) und einzelne Journalisten und Blogger (2019) einschließt.

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Portugal
S&D-Pressekontakt(e)