Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit neue Bestimmungen und Verfahren verabschiedet, die es der EU erlauben werden, ihre Rechte zur Um- und Durchsetzung des Austrittsabkommens sowie des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien wahrzunehmen.

Die neuen Bestimmungen versetzen die Europäische Kommission in die Lage, den Handel mit Großbritannien und die Investitionstätigkeit dort zu beschränken und die Präferenzregelung auszusetzen, falls die britische Regierung gegen die Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verstößt. Die neuen Maßnahmen, die nun angewendet werden können, wurden vom Europäischen Rat mit den parlamentarischen Berichterstattern für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für internationalen Handel und den Ausschuss für konstitutionelle Fragen verhandelt.

Aufgrund der neuen Regeln, die mit den Stimmen von 555 Abgeordneten angenommen wurden, kann das Europäische Parlament Kontrollrechte ausüben und muss zudem zu jedem Verfahrenszeitpunkt auf dem Laufenden gehalten werden.

Andreas Schieder, Berichterstatter für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, sagte:

„Derzeit herrscht eine positive Stimmung rund um die Verhandlungen über das Nordirland-Protokoll, und es macht Mut, einen echten Lösungswillen zu erkennen. Tatsache ist aber auch, dass der Gesetzentwurf zum Nordirland-Protokoll noch nicht vom Tisch ist. Sollte die britische Regierung den Entwurf letztlich dazu nutzen, das Nordirland-Protokoll oder Teile davon einseitig auszusetzen, und damit gegen ihre internationalen Verpflichtungen verstoßen, müssen wir eine Antwort parat haben. Sowohl die EU als auch Großbritannien haben das Austrittsabkommen unterzeichnet, an das sich beide Seiten halten müssen. Unser Ziel ist es, im Geiste gegenseitigen Vertrauens und in gutem Glauben zusammenzuarbeiten und auf die ausgehandelten Lösungen zu bauen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft Sicherheit zu bieten.“

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiter
Mitglied
Österreich