Im Rahmen unserer Bemühungen, über ein Jahrzehnt der unfairen Behandlung bulgarischer und rumänischer Bürgerinnen und Bürger zu beenden, drängte die Sozialdemokratische Fraktion auf eine Plenardebatte im Europäischen Parlament über den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum.

In der heutigen Debatte forderte die S&D Fraktion die tschechische Ratspräsidentschaft und den Rat auf, endlich die Aufhebung der Grenzkontrollen für Bulgarien und Rumänien zu bewilligen. Beide Länder haben seit 2011 alle rechtlichen und technischen Verpflichtungen erfüllt, die für die uneingeschränkte Anwendung des Schengen-Besitzstands erforderlich sind.

Die heutige Debatte fand im Vorfeld der Abstimmung über eine Entschließung in der Plenartagung Oktober II statt, bei der wir mit anderen Fraktionen zusammenarbeiten werden, um die klare Botschaft des Europäischen Parlaments auszusenden, dass das Warten endlich ein Ende haben muss.

Iratxe García Pérez, Vorsitzende der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Ohne irgendeinen sachlichen Grund warten Bulgarien und Rumänien seit elf Jahren darauf, dass der Rat ihren Beitritt zu Schengen freigibt. Die Freizügigkeit ist einer der Grundpfeiler unserer Europäischen Union, und die Bürger und Bürgerinnen Bulgariens und Rumäniens haben die gleichen Rechte wie die Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Diese diskriminierende Blockade im Rat muss aufhören, sonst geht den Menschen in diesen Ländern die Geduld aus. Wir reden viel von Solidarität, aber sie muss für alle gelten. Die EU kann von Bulgarien und Rumänien keine Solidarität einfordern, wenn sie ihren eigenen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das ist das beste Rezept, um Abneigung gegenüber Europa zu schüren und populistische antieuropäische Botschaften zu unterstützen.“

Gaby Bischoff, Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte:

„Millionen von bulgarischen und rumänischen Bürgerinnen und Bürgern ist zu lange das volle Recht auf Freizügigkeit verweigert worden. Mit der EU-Mitgliedschaft gehen Pflichten und Rechte einher. Bulgarien und Rumänien haben ihre Schengen-Verpflichtungen erfüllt und sind Schengen-Mitglieder, aber ihre Bürger und Bürgerinnen können noch immer nicht die gleichen Rechte genießen. Wir sind stolz darauf, eine Union zu sein, die auf Werten und Rechtsstaatlichkeit beruht, und diese Untätigkeit ist schädlich und heuchlerisch. Ungleichbehandlung erweckt den Eindruck, dass es in der EU Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse gibt. Darüber hinaus ist die endlose Blockade im Rat ein weiteres Beispiel für die Grenzen des Einstimmigkeitsprinzips in der Entscheidungsfindung der EU. Wir müssen der heutigen Debatte eine klare und stark formulierte Entschließung folgen lassen, die die überwältigende Unterstützung des Parlaments für die schnellstmögliche Anwendung der Vertragsbestimmungen zum Schengener Übereinkommen auf Rumänien und Bulgarien zum Ausdruck bringt.“

Hinweis für die Redaktion

  • Die EU ist nach Art. 3 Abs. 2 EUV und Art. 67 Abs. 2 AEUV verpflichtet, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzkontrollen zu schaffen. Bulgarien und Rumänien gehören gemäß ihren Beitrittsverträgen zu diesem Raum.
  • Obwohl die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Anwendung der Schengen-Bestimmungen erfüllt sind, werden bulgarische und rumänische Bürgerinnen und Bürger weiterhin Kontrollen an den Binnengrenzen zu anderen Schengen-Mitgliedern unterzogen.
  • Aufgrund der Einstimmigkeitsregel hat der Rat im Jahr 2011 die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen blockiert.
  • In einer Entschließung vom Dezember 2018 hat das Europäische Parlament die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen für Bulgarien und Rumänien unterstützt und diese Unterstützung seitdem mehrfach bekräftigt.
Beteiligte Abgeordnete
Vorsitzende
Spanien
Vizevorsitzende
Deutschland