Die Europäische Union wird in Bälde eine Lücke in ihrer Gesetzgebung im Bereich der Luftreinhaltung schließen. Eine neue Richtlinie soll bestimmte Schadstoffemissionen begrenzen. Zwar gibt es bereits zwei Richtlinien für kleine und große Anlagen, doch die heute vom Europäischen Parlament verabschiedete neue Richtlinie legt Grenzwerte für den Ausstoß von Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Staub in neuen und bestehenden mittelgroßen Verbrennungsanlagen (zwischen 1 und 50 Megawatt) fest.

Der sozialdemokratische Schattenberichterstatter des Europaparlaments, Massimo Paolucci, sagte dazu:

„Schlechte Luftqualität ist eine ernste Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt. Wenn wir sie wirksamer verbessern wollen, müssen wir die Verschmutzung an der Quelle reduzieren. Bei dieser Richtlinie haben wir uns für die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zur Luftqualität eingesetzt und auf die Beibehaltung strenger Emissionsgrenzwerte gedrängt.

Kohlenmonoxidemissionen werden ebenfalls kontrolliert, wodurch die Kommission nützliche Daten für neue Gesetzgebungsvorschläge erhält, während die Mitgliedsstaaten gezwungen sein werden, die Notwendigkeit strengerer Emissionsgrenzwerte in Gebieten zu beurteilen, die nicht den EU-Luftqualitätsnormen entsprechen.“

Der Umweltsprecher der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Matthias Groote, sagte:

„Mit dieser Richtlinie werden wir die Luftverschmutzung in der Europäischen Union bekämpfen, indem wir eine Gesetzeslücke für mittelgroße Feuerungsanlagen schließen. Dadurch werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit verringert und zahlreiche frühzeitige Todesfälle verhindert. Außerdem stellt eine Überprüfungsklausel sicher, dass die Gesetzgeber die Möglichkeit haben, die Emissionswerte in der Zukunft zu begrenzen.

Wir schaffen zudem Synergien zwischen der Regulierung der Luftqualität und der allgemeinen EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Verringerung der Gesamtemissionen. Vor dem wichtigen COP21-Klimagipfel in Paris ist es wichtig, eine glaubwürdige EU-Klimapolitik zu gestalten, die in der gesamten europäischen Gesetzgebung durchgehend berücksichtigt wird, in Verbindung mit einer Strategie, um weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben und eine Industrie mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Innovation aufzubauen.“