Große Summen von Bargeld werden heutzutage oft für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismus benutzt, weil Bargeld leicht transferiert und sehr schwer verfolgt werden kann. Deshalb müssen Personen, die bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU über 10.000 Euro in bar mit sich führen, dies deklarieren. Personen, die Pakete mit solchen Bargeldsummen verschicken oder erhalten, müssen dies bei einer Kontrolle ebenfalls angeben.

Die sozialdemokratischen Europaabgeordneten Mady Delvaux und Juan Fernando López Aguilar konnten gestern im Europäischen Parlament eine Mehrheit für ihren Vorschlag gewinnen, die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Bargeld in der EU zu verbessern.

Da die Verbrecher aber ihre Strategien rasch an die neuen Kontrollen anpassen und zu anderen ebenso flüssigen und nicht verfolgbaren Vermögenswerten übergehen, wird Gold ebenfalls in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen. Andere Vermögenswerte können von der Kommission durch delegierte Rechtsakte laufend hinzugefügt werden.

In der gestrigen gemeinsamen Abstimmung der Ausschüsse für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten bzw. für bürgerliche Freiheiten wurde eine deutliche Kürzung der Verzögerung bei der Übermittlung von Daten zwischen den zuständigen Behörden beschlossen, um die Effizienz der Ermittlungen zu verbessern.

Zudem rief das Parlament nachdrücklich zu einer stärkeren Harmonisierung der Strafen für das Nichtdeklarieren auf. Derzeit entscheiden darüber die Mitgliedsstaaten auf höchst unterschiedliche Art und Weise, was das Risiko des sogenannten ‚Forum Shopping‘, also einer missbräuchlichen Wahl des Gerichtsstands, mit sich bringt.

Mady Delvaux, sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europaparlaments für den Wirtschafts- und Währungsausschuss, sagte dazu:

„Wir haben beschlossen, unseren Behörden die erforderlichen Instrumente zu geben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Das Wichtigste ist der schnelle Zugang zu allen Daten, die sie brauchen. Das ist nur möglich, wenn die Systeme, die sie zum Austausch von Informationen verwenden, miteinander kompatibel und vernetzt sind – natürlich vorbehaltlich der Zugriffsrechte und der Zweckbindung.

Wir sollten die Ermittler nicht mit Informationen überschwemmen, sondern dafür sorgen, dass die richtigen Leute Zugang zu den richtigen Daten haben. In dieser Verordnung ist auch klar geworden, dass eine Europäische Geldwäschemeldestelle – ein European Financial Intelligence Unit – einen wichtigen zusätzlichen Nutzen bringen würde, um die Ermittlungsarbeit der Geldwäschemeldestellen bei grenzübergreifenden Verbrechen zu erleichtern. Deshalb haben wir die Kommission erneut aufgefordert, ein Gesetz für die Schaffung einer EU-Geldwäschemeldestelle vorzuschlagen.“

Juan Fernando López Aguilar, sozialdemokratischer Verhandlungsführer des Europaparlaments für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, fügte hinzu:

„Die aktuelle terroristische Bedrohung und der Anstieg der Wirtschaftskriminalität in der ganzen EU bedeuten, dass wir verstärkte Maßnahmen brauchen, um Bargeld zu kontrollieren, das EU-Grenzen überschreitet. Der Text, den wir gestern angenommen haben, ist ein starkes Signal des Europäischen Parlaments vor den Verhandlungen mit dem Ministerrat, die nun beginnen werden. Wir haben die Instrumente, über die die Strafverfolgungsbehörden verfügen, aktualisiert, um durchlaufende Gelder besser zu verfolgen, und gleichzeitig sichergestellt, dass die Regeln verhältnismäßig sind und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren.“

Beteiligte Abgeordnete