Angeführt von den sozialdemokratischen Mitgliedern sprach sich heute der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude um 30% bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Niveau von 2005 aus.

 

Die Abgeordneten unterstützten den Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion für einen ehrgeizigeren Ausgangspunkt in Bezug auf das Schließen von Schlupflöchern, um sicherzustellen, dass die Mitgliedsstaaten ihre Emissionen verringern und alle Branchen zu dieser Reduktion beitragen.

 

Die Umweltsprecherin der S&D Fraktion und Schattenberichterstatterin des Europaparlaments, Miriam Dalli, sagte dazu:

 

„Trotz starken Widerstands der rechten Fraktionen EVP und EKR konnten wir heute einen sehr ausgewogenen Bericht voranbringen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil der Bericht den Kommissionsvorschlag verbessert, um tatsächlich mit der EU-weiten Verringerung der Treibhausgasemissionen aus den Branchen, die nicht Teil des EU-Emissionshandelssystems sind, für die Jahre 2021-2030 zu beginnen. Wir müssen dafür sorgen, dass die EU-Regierungen ernstzunehmende Maßnahmen zur Emissionssenkung in den betroffenen Sektoren ergreifen und unsere Verpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen erfüllen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es äußerst wichtig, dass die EU im Kampf gegen den Klimawandel mit gutem Beispiel vorangeht. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um unsere Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen. Die Lastenteilungsverordnung hat das Potenzial, die Entkarbonisierung voranzutreiben und die Ziele des Pariser Abkommens zu verwirklichen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie genau das tut.

 

Die Sozialdemokratische Fraktion hat sich heute für die Aufnahme eines Emissionsreduzierungsverlaufs, also von Vorgaben hinsichtlich der Entwicklung der Emissionsminderung, in den Bericht eingesetzt, der näher an den realen Emissionen ist. Damit soll sichergestellt werden, dass wir keine Negativanreize für frühzeitiges Handeln schaffen. Zudem haben wir auf mehr regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften gedrängt, und zwar alle zwei Jahre statt wie von der Kommission vorgeschlagen nur alle fünf Jahre. Ebenso wichtig ist, dass wir die sogenannten Flexibilitäten unter Kontrolle gehalten haben, um sicherzustellen, dass wir keine Schlupflöcher schaffen und dass in jedem Sektor einschließlich Land- und Fortswirtschaft Maßnahmen ergriffen werden.“

 

Hinweis für die Redaktion

 

  • Die Lastenteilungsverordnung ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Kommission vom 20. Juli 2016. Sie gibt verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsziele für die EU-Mitgliedsstaaten für den Zeitraum 2021-2030 vor und umfasst Sektoren, die nicht Teil des EU-Emissionshandelssystems (EHS) sind und 60% der gesamten EU-Emissionen verursachen. Konkret sind das die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.
  • Gemäß dem Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs aus dem Jahr 2014 müssen die Wirtschaftssektoren, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem erfasst werden, als Beitrag zum Gesamtziel bis zum Jahr 2030 ihre Emissionen um 30% gegenüber dem Jahr 2005 reduzieren.
  • Die vorgeschlagene Verordnung hat folgende Ziele: 1) Verringerung der Emissionen aus den Nicht-EHS-Sektoren um 30%; 2) faire und kosteneffiziente Verwirklichung der Ziele; 3) Festlegung klarer Regeln für die Berichterstattung und die Prüfung der Fortschritte.