Einen Sieg für die sozialen Rechte feierte heute die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, nachdem sie als Vorreiter im Binnenmarktausschuss die Ablehnung des Kommissionsvorschlags für eine EU-weite elektronische Dienstleistungskarte (E-Card) erreichte. Die E-Karte, die die grenzübergreifende Erbringung von Unternehmens- und Baudienstleistungen erleichtern und den Verwaltungsaufwand abbauen soll, würde faktisch das Herkunftslandprinzip einführen, indem sie die Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Aufnahmelandes untergräbt, und zu mehr grenzübergreifendem Sozialbetrug und Dumping führen.

 

Die für die E-Card-Richtlinie zuständige S&D Abgeordnete Virginie Rozière sagte dazu:

„Die heutige Ablehnung der Dienstleistungskarte im Binnenmarktausschuss ist ein Sieg für die sozialen Rechte und ein deutliches Signal an die EU-Kommission, dass ihre ultraliberalen Vorschläge auf starken Widerstand der Sozialdemokratischen Fraktion stoßen werden. Wäre er angenommen worden, wäre der Kommissionsvorschlag eine Katastrophe für unsere regulatorischen und sozialen Rahmenbedingungen. Unter dem Deckmantel einer leichteren Erbringung von grenzübergreifenden Dienstleistungen hätte die E-Karte den Weg für eine Rückkehr des Herkunftslandprinzips geebnet, indem sie Staaten mit niedrigem Sozialschutz und geringen gesetzlichen Auflagen begünstigt hätte. Erfreulicherweise ist diese Ablehnung ein Sieg für das soziale Europa.

Die EU sollte den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen fördern, niemals aber Sozialdumping zwischen Mitgliedsstaaten.“

 

Die für die E-Card-Verordnung zuständige S&D Abgeordnete Liisa Jaakonsaari sagte:

„Der Kommissionsvorschlag, der eigentlich durch die Beseitigung administrativer Auflagen die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtern soll, hätte genau das Gegenteil bewirkt. Die E-Karte löst keines der wirklichen Probleme, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, wenn sie Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anbieten möchten. Im Gegenteil: Die Mitgliedsstaaten wären mit zusätzlichen Verwaltungsstrukturen und größerer Rechtsunsicherheit belastet worden. Wenn die Kommission Unternehmen, die grenzübergreifend Dienstleistungen erbringen, wirklich unterstützen möchte, sollte sie dafür sorgen, dass bestehende Maßnahmen, wie z.B. die einheitlichen Ansprechpartner, korrekt umgesetzt werden.

Wir Sozialdemokraten werden keinem Vorschlag zustimmen, der droht, grenzüberschreitenden Sozialbetrug und Sozialdumping zu verstärken. Ich bin stolz, dass wir es geschafft haben, im Binnenmarktausschuss eine Mehrheit für die Ablehnung dieses katastrophalen Vorschlags aufzubauen.“

 

Hinweis für die Redaktion:

Die Vorschläge der Kommission für eine Verordnung und eine Richtlinie bieten einen Rahmen für die Einführung einer europäischen elektronischen Dienstleistungskarte, die durch die Beseitigung administrativer Lasten die Erbringung von grenzüberschreitenden Unternehmens- und Baudienstleistungen erleichtern und dadurch für mehr Wettbewerb sorgen soll. Der Titel des Vorschlags ist etwas irreführend, da keine wirkliche E-Karte eingeführt werden würde, sondern vielmehr ein EU-weites einheitliches elektronisches Verfahren, das das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) nutzt. Die E-Card wäre ein freiwilliges Instrument für die Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten wären hingegen verpflichtet, das System einzuführen, sollte der Vorschlag angenommen werden.

Dem Vorschlag gemäß müsste das Aufnahmeland die vom Heimatland erteilte Genehmigung ohne weitere Auflagen akzeptieren. Eine einmal erteilte Genehmigung ist jedoch zeitlich nicht begrenzt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Aufnahmeland die Genehmigung aussetzen oder widerrufen. Daher würde die E-Karte faktisch das Herkunftslandprinzip einführen, indem sie die Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente des Aufnahmelandes untergräbt, und zu mehr grenzübergreifendem Sozialbetrug und Dumping führen.