Angeführt von der Sozialdemokratischen Fraktion hat das Europaparlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat unter Führung des spanischen Ratsvorsitzes eine Einigung über die neugefasste Richtlinie über die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erzielt. Die S&D-Fraktion handelte im Auftrag des Europäischen Parlaments die Überarbeitung von Regelungen aus, die bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus Drittstaaten schaffen und den Arbeitskräftemangel in der EU beheben sollen. Nach Ansicht der S&D-Fraktion ist die Anwerbung von Arbeitsmigranten von außerhalb Europas mithilfe fairer und legaler Mittel wichtig, damit Europa den demografischen Wandel und die beschäftigungspolitischen Herausforderungen bewältigen und die durch illegale Einwanderung verursachten Probleme lösen kann. Die Vereinbarung muss noch im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommen und auf einer Plenarsitzung im Jahr 2024 zur Abstimmung gebracht werden.

Javier Moreno Sánchez, sozialdemokratischer Berichterstatter für die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis, sagte:

„Die heutige Einigung auf eine reformierte Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis ist eine gute Nachricht, insbesondere in einer Woche, in der der Internationale Tag der Migrant/innen begangen wird. Unsere Übereinkunft zeigt, dass die EU in der Lage ist, weitere sichere und legale Migrationswege einzurichten, da dies der effektivste Weg ist, um gegen illegale Einwanderung vorzugehen. Aufgrund des Arbeitskräftemangels sind europäische Unternehmen darauf angewiesen, Arbeitskräfte von außerhalb der EU anzuwerben. Dabei dürfen wir jedoch nicht zulassen, dass deren Rechte und Arbeitsbedingungen unterlaufen werden. Wir wollen die Arbeitgeber daran hindern, die Regeln zu umgehen oder zu brechen, und haben daher spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten aus Drittstaaten auf den Weg gebracht.“

Agnes Jongerius, Sprecherin der S&D-Fraktion im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sagte:

„Leider sind Arbeitgebende in Wahrheit oft hauptsächlich an einer Senkung ihrer Arbeitskosten interessiert. Fakt ist, dass wir es akzeptieren, dass Hunderttausenden von Menschen Arbeitsbedingungen zugemutet werden, die wir für uns selbst als inakzeptabel ansehen würden. Beschäftigte aus Drittstaaten sollten ausdrücklich dieselben Rechte erhalten wie europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Hier einige der wichtigsten Erfolge der S&D-Fraktion bei der Reform der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis:

  • Die Richtlinie begrenzt die für eine Entscheidung über Anträge auf eine kombinierte Erlaubnis nötige Bearbeitungszeit auf 90 Tage.
  • Wer über eine kombinierte Erlaubnis verfügt, erhält das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln.
  • Wird eine Person mit einer kombinierten Erlaubnis arbeitslos, wird die Erlaubnis frühestens nach drei Monaten oder – sofern die Person mehr als zwei Jahre lang gearbeitet hat – nach sechs Monaten entzogen.
  • Falls eine Person mit einer kombinierten Erlaubnis ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zum Opfer gefallen ist, müssen die Mitgliedstaaten deren Rechte um weitere drei Monate verlängern.

Nach Schätzungen von Eurostat aus dem Jahr 2022 wird der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung in der EU von derzeit rund 65 % bis 2070 auf 54 % bis 56 % der EU-Gesamtbevölkerung zurückgehen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
Delegationsleiter
Mitglied
Spanien