Das europäische Wettbewerbsrecht ist ein wirksames Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Preisen zu schützen. Bei der Annahme des diesjährigen Berichts über die Wettbewerbspolitik im Europäischen Parlament hat die Sozialdemokratische Fraktion auf die Rolle des EU-Wettbewerbsrechts im Kampf gegen die „Gierflation“ verwiesen, das heißt Preiserhöhungen, die entstehen, wenn Unternehmen die steigenden Energiekosten zur Gewinnmaximierung nutzen.

Eine neue Untersuchung zum Thema „Gierflation“, die von der S&D-Fraktion in Auftrag gegeben wurde, zeigt konkret auf, wie die Europäische Kommission zur Durchsetzung ihrer Wettbewerbsregeln ein „Richtmaß für schutzbedürftige Verbraucher“ einführen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass die Wettbewerbspolitik auf die Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit niedrigem Einkommen abgestellt wird.

René Repasi, sozialdemokratischer Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Wettbewerbspolitik, sagte:

„In seinem diesjährigen Wettbewerbsbericht fordert das EU-Parlament die Kommission auf, alle vorhandenen wettbewerbsrechtlichen Instrumente zu nutzen, um die Teuerungskrise einzudämmen. Der Bericht illustriert, wie die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise für exzessive Unternehmensgewinne – auch als Gierflation bezeichnet – genutzt werden, die schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher mit voller Wucht treffen.

Zurzeit wendet die Kommission die Wettbewerbsregeln auf alle Branchen gleich an. Höhere Preise für Jachten oder Rolex-Uhren erhalten dieselbe Priorität wie Preissteigerungen bei Brot oder Heizkosten. In Zeiten explodierender Energie- und Lebensmittelpreise infolge des Ukrainekriegs ist dies inakzeptabel. Wir bitten die Kommission daher, das Wettbewerbsrecht gezielter anzuwenden und die Aufmerksamkeit von allen Verbrauchern auf die schutzbedürftigsten zu lenken.

Dies lässt sich erreichen, indem man gemäß dem geltenden Rechtsrahmen ein Richtmaß für schutzbedürftige Verbraucher einführt. Die Behebung der Teuerungskrise fällt nämlich unter das in den EU-Verträgen formulierte Ziel eines Binnenmarktes, der ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Preisstabilität und soziale Marktwirtschaft verwirklicht.

Die neue, in unserem Auftrag durchgeführte Studie zeigt, wie dies in der Praxis mithilfe des Ermessensspielraums der Kommission und ihrer Prioritätensetzung umgesetzt werden kann. Wir erwarten, dass die Kommission die genannten Ideen prüft und unverzüglich im Interesse der schutzbedürftigsten Menschen in Europa handelt.“

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