Das Europäische Parlament stimmte heute für eine Vereinbarung mit dem EU-Rat zur Verbesserung der bestehenden Erdgas-Richtlinie. Die Sozialdemokratische Fraktion begrüßt die neuen einheitlichen Regeln für den Binnenmarkt, weil sie für mehr Transparenz und Versorgungssicherheit sorgen.  

Dies ist Teil der EU-Bemühungen zur Schaffung einer Energieunion, die eine Energieversorgung zu einem erschwinglichen Preis für alle Bürgerinnen und Bürger und Regionen in der EU gewährleisten wird. Der Erdgasbedarf der Europäischen Union liegt bei rund 480 Milliarden Kubikmetern. Weil die EU aber nicht einmal die Hälfte dieser Menge produzieren kann, muss der Rest aus Drittländern importiert werden. Die Versorgungssicherheit ist entscheidend für die Energiesicherheit der EU und für die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie. Das erfordert eine Diversifizierung und Rechtssicherheit für Investitionen in Pipelines.  

Auch wenn die fossilen Brennstoffe in der Europäischen Union allmählich ersetzt werden, beträgt der Anteil des Erdgases derzeit ein Viertel des gesamten EU-Energieverbrauchs. Deshalb muss die Erdgasversorgung garantiert sein.  

Der Verhandlungsführer und energiepolitische Sprecher der S&D Fraktion, Dan Nica, sagte dazu:  

„Wir wollen, dass der Gasbinnenmarkt funktioniert. Das bedeutet, dass Erdgas innerhalb der Mitgliedsstaaten ungehindert fließen kann, damit alle Europäerinnen und Europäer zu einem fairen Preis Zugang dazu haben. Erdgas wird hauptsächlich durch Pipelines transportiert, weshalb der Verbund der einzelstaatlichen Gasnetze ebenso garantiert werden muss wie der diskriminerungsfreie Zugang dazu.   

Die Vereinbarung mit dem Rat ist ein positiver Schritt, der die Pipelines von Drittstaaten in Übereinstimmung mit den EU-Wettbewerbsbestimmungen bringen wird. Die neue Gesetzgebung erfüllt verschiedene Bedürfnisse: Ausweitung der Regeln für den Erdgas-Binnenmarkt auf Gasleitungen mit einem Drittland, innerhalb der territorialen Grenzen; die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, Ausnahmen für bestehende Pipelines zu gewähren, und zwar bis zu 20 Jahren und erneuerbar; Bestätigung der Gültigkeit von technischen Vereinbarungen in Bezug auf den Betrieb von Erdgas-Pipelines, die zwischen Übertragungsnetzbetreibern abgeschlossen wurden, sofern sie dem EU-Recht entsprechen.

 

Neue Projekte wie das deutsch-russische Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2 werden Wettbewerbsvorschriften wie z.B. die eigentumsrechtliche Trennung zwischen Netz und Betrieb anwenden müssen, und Ausnahmen werden nur unter strengen Auflagen möglich sein. Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern werden dem EU-Recht entsprechen und zur Schaffung eines wirklich integrierten Gasbinnenmarktes beitragen müssen.“

 

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiter
Koordinator
Rumänien