Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat heute einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verbraucherschutzbestimmungen beim Fernabschluss von Verträgen für Finanzdienstleistungen gebilligt.

Auch wenn die sogenannte Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen infolge der unablässigen Bemühungen der Sozialdemokratischen Fraktion konkret verbessert werden konnte, so fehlt doch eine wichtige Maßnahme, um die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen missbräuchliche Praktiken von Social-Media-Influencern zu schützen.

Der Fraktion ist es gelungen, den Vorschlag der Kommission um eine Reihe von verbraucherschutzfreundlichen Elementen zu ergänzen, etwa den Vertragsrücktritt bei Fernabschlüssen, die auf digitalem Weg erfolgt sind, und das Verbot von Dark Patterns bei online angebotenen Finanzdiensten. Zusätzlich müssen Inserate für Finanzdienstleistungen den Hinweis tragen, dass das Risiko besteht, Verluste zu erleiden, oder dass eine Kreditaufnahme Kosten mit sich bringt.

Dagegen bedauern wir zutiefst, dass die Abgeordneten des rechten Flügels unsere Änderung verworfen haben, „Finfluencer“ in die Schranken zu weisen, also Werbung für gefährliche Finanzprodukte durch Influencer in sozialen Netzwerken zu untersagen. Diese stetig zunehmende Praxis bildet eine ernsthafte Gefahr, da sie Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen kann, vor allem junge Menschen, die dazu tendieren können, die Popularität der Influencer höher einzuschätzen als die Gefahren durch das beworbene Finanzprodukt.

Maria Manuel Leitão Marques, sozialdemokratische Verhandlungsführerin für die Richtlinie, sagte:

„Der Vorschlag enthält positive Elemente, die den Verbraucherschutz beim Online-Erwerb von Finanzdienstleistungen verbessern. Allerdings ist schade, dass sich der rechtsgerichtete Teil des Parlaments massiv dagegen gesperrt hat, Werbung für Finanzdienstleistungen durch Influencer in den sozialen Medien zu regulieren, die in der Vergangenheit großen Schaden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern angerichtet hat. Wir wollen nicht, dass sich das, was in den letzten Jahren mit Kryptowährungen und anderen Dingen passiert ist, wiederholt.“

Christel Schaldemose, Sprecherin der S&D-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, meinte:

„Für die Sozialdemokratische Fraktion ist es von zentraler Bedeutung, den Verbraucherschutz im Internet zu verbessern. Einerseits begrüße ich daher das Verbot von Dark Patterns, die zusätzlichen Werbehinweise und die Möglichkeit des Vertragsrücktritts. Andererseits bedauere ich, dass die Fraktionen rechts der Mitte einen besseren Schutz gegen Werbung für risikoreiche Finanzprodukte durch Social-Media-Influencer abgewiesen haben. Diese Praktiken sind nicht nur gefährlich für junge Verbraucherinnen und Verbraucher, im Kontext von Krisen sind sie zudem schädlich. Aus diesem Grund werden wir auch weiterhin auf einen stärkeren Schutz bei diesem Thema drängen.“

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Dänemark
Delegationsleiterin
Mitglied
Portugal
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