Das Europäische Parlament verabschiedet heute neue EU-Vorschriften, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu bekämpfen und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten. Die neuen Regeln befähigen Behörden in EU-Mitgliedsstaaten dazu, sicherzustellen, dass Hosting-Dienstleister wie Google oder Facebook terroristische Online-Inhalte so schnell wie möglich entfernen.

Die Sozialdemokratische Fraktion hat sich für eine Reihe von Schutzmaßnahmen eingesetzt, einschließlich des Schutzes von journalistischen, künstlerischen, Bildungs- oder Forschungsinhalten. Wir haben auch sichergestellt, dass es keine automatisierte Filterung gibt und die Mitgliedsstaaten, wo die Hosting-Dienstleister angesiedelt sind, das letzte Wort über die Löschung von Inhalten haben.

Die neuen Regeln zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet werden heute Abend von den Abgeordneten erörtert und im Anschluss an die Debatte verabschiedet.

Marina Kaljurand, Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für die Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet, sagte dazu:

„Der Kampf gegen den Terrorismus findet online genauso wie offline statt. Deshalb haben wir klare und transparente Regeln vereinbart, um terroristische Online-Inhalte zu entfernen und gleichzeitig unsere Grundrechte und -freiheiten zu schützen. Das Parlament hat sehr hart gearbeitet, um zu gewährleisten, dass Hosting-Dienstleister nicht verpflichtet sind, automatisierte Tools oder Upload-Filter für Inhalte zu verwenden. Darüber hinaus werden Dienstanbieter nicht mit unfairen Strafen konfrontiert, wenn es objektive Gründe dafür gibt, dass Inhalte nicht binnen einer Stunde entfernt werden können.

Die Online-Welt erkennt keine Grenzen an, daher ist es auch wichtig, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Löschung von Inhalten in der EU rechtlich wasserdicht ist. Aus diesem Grund haben wir klare Regeln für Anweisungen zum Entfernen von Inhalten eingeführt, damit die Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Hosting-Dienstleister befindet, von Anfang an in den Prozess einbezogen werden und das letzte Wort bezüglich der Löschung und Überprüfung von Inhalten haben. Wenn Benutzer Löschentscheidungen anfechten möchten, werden sie dies in allen Mitgliedsstaaten tun können. Um die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs zu gewährleisten, werden Inhalte sechs Monate lang gespeichert, damit Entscheidungen überprüft oder terroristische Straftaten verfolgt werden können.“

Hinweis für die Redaktion

Terroristische Inhalte sind in der Gesetzgebung streng definiert als Material und Informationen, die zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zu diesen Straftaten anstiften, diese(n) fördern oder befürworten, die Anweisungen für das Begehen dieser Straftaten enthalten oder die Teilnahme an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung fördern.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Estland
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