Die Sozialdemokratische Fraktion stand heute im Europäischen Parlament an der Spitze einer Mehrheit, die sich für die Netto-Null-Industrie-Verordnung aussprach. Die Fraktion konnte das Plenum von der Notwendigkeit überzeugen, die Liste der Netto-Null-Technologien über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus auszudehnen. Ein weiterer wichtiger Sieg für die S&D-Fraktion besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, welche Technologien aus dieser Liste sie für strategisch wichtig halten, ohne dass dies von der Kommission oder anderen EU-Einrichtungen genehmigt werden muss. Dieses Vorgehen wird die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Industrie ankurbeln und schnellere Genehmigungsverfahren und Finanzierungen über die kürzlich geschaffene Plattform für strategische Technologien für Europa, kurz STEP genannt, ermöglichen, auf der ungenutzte Mittel aus verschiedenen Fonds und Instrumenten der EU zur Verfügung stehen. Durch die Annahme der Netto-Null-Industrie-Verordnung kommt Europa der kohlenstofffreien Reindustrialisierung der EU und der Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze einen großen Schritt näher, ganz im Sinne unseres Versprechens, den Green Deal Wirklichkeit werden zu lassen – einen Deal, der den Planeten schützt und sowohl der Bevölkerung als auch der Wirtschaft nützt. 

Tsvetelina Penkova, Verhandlungsführerin der S&D-Fraktion für die Netto-Null-Industrie-Verordnung, sagte: 

„In der heutigen Plenarsitzung wurde eine gute Einigung erzielt. Danach werden den Mitgliedsstaaten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten geboten, um neue Produktionsstätten aufzubauen, die auf klimaneutrale Technologien setzen. Dies ist eine wichtige Abweichung vom ursprünglichen Kommissionsentwurf, dem zufolge nur wenige große Länder in der Lage gewesen wären, rein mit staatlichen Beihilfen neue Standorte einzurichten. Wir haben dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten mithilfe der STEP-Plattform Zugang zu ungenutzten Fördermitteln aus verschiedenen Programmen und Instrumenten der EU und zu Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel bekommen. Dadurch sind auch kleinere Länder in der Lage, neue Produktionsstätten aufzubauen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. 

Mit der Aufnahme des neuen Artikels 3a haben wir die Liste der Netto-Null-Technologien erweitert. In dem Artikel wird auch auf Nukleartechnologien verwiesen. Allerdings geht es dabei lediglich um deren Einsatz zur Entwicklung von Fusionsreaktoren, kleinen modularen Reaktoren und medizinischen Geräten für die Krebsbekämpfung. 

Der nächste Schritt ist nun die Aufnahme der Trilogverhandlungen. Aufgrund unseres Mandats können wir sicherstellen, dass Europa bei der Entwicklung energieeffizienter Technologien eine Führungsrolle spielen und gleichzeitig eine treibende Kraft bei der Verringerung der Kohlenstoffemissionen bleiben kann.“

Hinweis für die Redaktion:

Der von der S&D-Fraktion neu eingebrachte Artikel 3a erweitert die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehene Liste der Netto-Null-Technologien wie folgt: 

(1)       Die Netto-Null-Technologien, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, umfassen: 

a)         Technologien zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001; 

b)         Technologien für Kernspaltungs- und Fusionsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf; 

c)         Technologien für Energiespeicherung;

d)         Technologien für die Entfernung, die Abscheidung, den Transport, die Einspeicherung, die Speicherung und die Nutzung von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O); 

e)         Technologien für die Transportinfrastruktur von Wasserstoff (H2);

f)          Technologien für Elektrolyseure und Brennstoffzellen; 

g)         Technologien für elektrische Kraftstoffe, Wasserstoff-Brennstoffe (H2), nachhaltige alternative Kraftstoffe im Sinne der Verordnung (EU) .../... (ABl: Verweis auf nachhaltige Schiffskraftstoffe | Verordnung 2021/0210(COD) einfügen) sowie Windantriebstechnologien für den Verkehr;

h)         elektrische Ladetechnologien für den Verkehr; 

i)          Technologien für Wasserstoff-Brennstoffe (H2), nachhaltige alternative Kraftstoffe im Sinne der Verordnung (EU) .../... (ABl.: Verweis auf [„ReFuelEU Aviation“ 2021/0205(COD)] einfügen), die Erzeugung von Biomethan (CH4) und Tankstelleninfrastruktur; 

j)          Technologien für Wärmepumpen; 

k)         Technologien für Energieeffizienz; 

l)          Technologien für Wärmeenergieverteilung und Stromnetze; 

m)        Technologien für Energiemanagement;

n)         Technologien für hocheffiziente industrielle Verfahren und Elektrifizierung für energie- und CO2-intensive Industrien; 

o)         Technologien zur Herstellung von Biomaterialien, einschließlich biobasierter Technologien für die chemische Produktion; 

p)         Recyclingtechnologien. 

(2)       Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Übermittlung der einzelnen nationalen Energie- und Klimapläne gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1999 und innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Vorlage der aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne gemäß Artikel 14 Absatz 2 der genannten Verordnung bewertet die Kommission die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels aufgeführte Liste der Netto-Null-Technologien und kann delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 33 der vorliegenden Verordnung vorschlagen, um diese Liste zu ändern, damit sie dem Technologiebedarf Rechnung trägt, der sich aus den nationalen Energie- und Klimaplänen der Mitgliedstaaten ergibt.

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Bulgarien
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