Die sozialdemokratischen Mitglieder im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments haben vor der lang erwarteten Vorstellung des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes durch die EU-Kommission ihre Forderungen für ein sichereres Internet für die Nutzer dargelegt. Der Hauptzweck dieser Gesetzgebung muss es sein, sowohl online als auch offline die gleiche Art von Schutz zu bieten. Zudem fordert die Sozialdemokratische Fraktion, dass ausländische Unternehmen mit Sitz im Ausland – wie beispielsweise Amazon – die EU-Verbraucherschutzgesetze uneingeschränkt einhalten.

Alex Agius Saliba, Verhandlungsführer der S&D Fraktion für das Digitale-Dienste-Gesetz, sagte dazu:

„Wir leben in einer digitalen Welt, wo digitale Dienstleistungen die neuen Versorgungsunternehmen unserer Zeit geworden sind. Sie werden immer wichtiger für unser soziales und wirtschaftliches Leben, und wir müssen dieser neuen Wirklichkeit Rechnung tragen, indem wir eine digitale Umgebung schaffen, die auf Vertrauen, Wahlmöglichkeit und einem hohen Schutzniveau für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Bürgerinnen und Bürger und Klein- und Mittelbetriebe aufbaut.

Zum ersten Mal führen wir auf EU-Ebene neue Konzepte ein, beispielsweise ‚Kenne deinen Geschäftskunden‘, Ex-ante-Vorschriften für die digitalen Sektoren, besondere Verantwortlichkeiten für Online-Marktplätze, um die Sicherheit unserer Konsumenten zu garantieren, strengere Vorschriften für gezielte Werbung und Künstliche-Intelligenz-Mechanismen und ein Geltungsbereich, der sogar Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU umfasst. Dieser Bericht ist ein dringend notwendiger Schritt zur Verbesserung der digitalen Dienste und für eine bessere und sicherere digitale Umgebung für unsere Bürger und Verbraucher.“

Christel Schaldemose, S&D Fraktionssprecherin für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sagte:

„Ausländische Unternehmen, die europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern Dienstleistungen anbieten, müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU. Das ist heute nicht der Fall, und die künftige Gesetzgebung muss das angehen.

Mit der heutigen Abstimmung setzen wir die ersten Schritte in diese Richtung, und wir haben auch eine Reihe anderer Initiativen aufgenommen, um die Arbeitsweise des digitalen Binnenmarktes und den Verbraucherschutz abzusichern.

Wir haben den Ansatz ‚Kenne deinen Geschäftskunden‘ eingeführt, um illegale Inhalte im Internet zu verringern. Wir haben einen neuen Rahmen für die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Konsumenten vorgeschlagen. Dieser Rahmen soll Transparenz für die Verbraucher sicherstellen durch die Verpflichtung, die Identität der Werbekunden offenzulegen. Er sieht auch vor, dass die Konsumenten standardmäßig die Option haben sollten, nicht von Anzeigenkunden im Internet verfolgt oder zum Objekt gezielter personalisierter Werbung gemacht zu werden.“

Tiemo Wölken, Koordinator der S&D Fraktion für den Rechtsausschuss und Berichterstatter des Europaparlaments, sagte:

„Die digitalen Dienste entwickeln sich ständig weiter. Deshalb müssen auch die Vorschriften, die dafür sorgen sollen, dass die digitale Welt gerecht ist und die Grundrechte achtet, auf den neuesten Stand gebracht werden. Online-Plattformen brauchen klare Regeln und Verfahrensstandards für den Umgang mit Inhalten. Die Sozialdemokratische Fraktion möchte nicht, dass private Unternehmen damit beauftragt werden, das Internet zu überwachen. Stattdessen soll ein sogenanntes Notice-and-Action-System den Plattformen Rechtsklarheit verschaffen und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer garantieren.

Für unsere Fraktion ist es wichtig, dass das Recht auch in der digitalen Welt uneingeschränkt gilt, sowohl was den Zugang zur Justiz als auch die Durchsetzung angeht. Wenn beispielsweise Inhalte gelöscht werden, sollen Nutzer die Möglichkeit haben, sich an faire und unabhängige Streitschlichtungsstellen in den Mitgliedsstaaten zu wenden. Falls sich Online-Dienste nicht an die Regeln halten, wollen wir eine starke europäische Aufsichtsbehörde, die in der Lage ist, beispielsweise durch Bußgelder die Regeln durchzusetzen.

Die Verwaltung von Inhalten, das sogenannte Content-Management, kann auch helfen, die virale Verbreitung von Hassreden und Falschinformationen einzudämmen. Wir wollen Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle darüber geben, welche Inhalte sie angezeigt bekommen, statt sie den Algorithmen auszuliefern, die aus Profitgründen aufmerksamkeitserregende Inhalte bevorzugen. Das beste Mittel gegen schädliche Inhalte ist nicht Zensur, sondern den Nutzerinnen und Nutzern die Kontrolle über die Inhalte zu geben, die ihnen gezeigt werden.“

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzender
Malta
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Dänemark
Koordinator
Deutschland
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