In einem von der Sozialdemokratischen Fraktion angeführten Votum sprach sich der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments heute für neue Regeln für die legale Zuwanderung aus, die helfen werden, den Arbeitskräftemangel in der EU zu beheben und die illegale Ausbeutung von Migranten zu beenden.

Im letzten Jahr zeigten Schätzungen von Eurostat, dass die Erwerbsbevölkerung in der EU bis 2070 von rund 65 % auf einen Anteil von 54 % bis 56 % an der EU-Gesamtbevölkerung zurückgehen wird. Für die Sozialdemokratische Fraktion spielt die Arbeitsmigration eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, Europa bei der Bewältigung des demografischen Wandels und der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu helfen.

Nach Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis, die heute zur Abstimmung vorlag, wird ein kombiniertes Verfahren für die Bewilligung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Personen aus Drittländern eingeführt. Um unlautere und missbräuchliche Praktiken durch Arbeitgeber zu verhindern, garantieren die neuen Bestimmungen eine Reihe von Rechten, die sicherstellen sollen, dass Beschäftigte aus Drittländern genauso behandelt werden wie einheimische Arbeitskräfte.

Javier Moreno Sánchez, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sagte:

„Die legale Zuwanderung ist ein Gewinn für Europa. Zum einen wollen wir ein möglichst einfaches und schnelles Verfahren für den Erhalt einer kombinierten Erlaubnis schaffen, damit Unternehmen und Drittstaatsangehörige ein nützliches Werkzeug an der Hand haben, mit dem rasch auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes reagiert werden kann und das Arbeitsuchenden sichere und legale Routen nach Europa bietet.

Zum anderen ergreifen wir Maßnahmen, um Arbeitgeber davon abzuhalten, die Vorschriften zu umgehen oder zu verletzen. Missbräuchliche Praktiken machen die Vorteile legaler Möglichkeiten der Migration zunichte. Beschäftigte aus Drittstaaten, die Steuern zahlen und zu Europas Wirtschaft und Gesellschaft beitragen, verdienen, dass sie rechtlich gleichbehandelt werden. Daher kämpfen wir für eine Reihe garantierter Rechte für Drittstaatsangehörige, die denen einheimischer Arbeitnehmer gleichgestellt sind. Dies ist unerlässlich, um Arbeitgeber daran zu hindern, Arbeitskräfte auszubeuten, und um bei den Arbeitsbedingungen einen Unterbietungswettlauf zu verhindern.“

Hinweis für die Redaktion:

Der Standpunkt des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres fußt auf den Vorschlägen der Kommission, indem

•           der Geltungsbereich der Richtlinie ausgeweitet wird,

•           die Höchstdauer für die Entscheidung über einen Antrag von vier Monaten auf 90 Tage verkürzt wird,

•           es den Beschäftigten gestattet wird, während der Gültigkeitsdauer ihrer Arbeitserlaubnis die Stelle zu wechseln,

•           der Zeitraum der Arbeitslosigkeit von drei auf neun Monate verlängert wird, um es den Inhabern der Erlaubnis zu ermöglichen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Sobald der Standpunkt des Parlaments bestätigt wird, werden die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission aufgenommen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiter
Mitglied
Spanien