Nach monatelangen Verhandlungen über die Übergangsbestimmungen für die Gemeinsame Agrarpolitik gibt es heute gute Nachrichten für die europäischen Landwirte. Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat die Aufnahme wichtiger Punkte im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie in die Vereinbarung zum Übergang zur nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik durchgesetzt. In einem nächsten Schritt liegt es jetzt am Europäischen Rat, zu gewährleisten, dass der nächste EU-Haushalt geeignet ist, die Probleme des europäischen Landwirtschaftssektors zu bewältigen.

Die Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für dieses Dossier, Clara Aguilera, sagte dazu:

„Unser Ziel ist es, den europäischen Landwirten Stabilität und Rechtssicherheit zu geben, bis die nächste Gemeinsame Agrarpolitik umsetzungsreif ist. Außerdem wollen wir einige neue Elemente im Zusammenhang mit dem Markt einführen, die in diesem Zeitraum, der durch die COVID-19-Pandemie und ihre Nachwirkungen erschwert wurde, von großer Bedeutung sind.

Die am 30. Juni in den Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Ministerrat und der Kommission erreichte Vereinbarung gibt den Landwirten Rechtssicherheit, indem sie die derzeitige Gemeinsame Agrarpolitik um zwei Jahre verlängert. Jetzt müssen noch die Mitgliedsstaaten im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 die Höhe der Finanzmittel vereinbaren.“

Hinweis für die Redaktion:

Die wichtigsten vereinbarten Maßnahmen sind:

  • Verlängerung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis Ende 2022, also um zwei Jahre im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag von einem Jahr
  • Verlängerung der aktuellen Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums bis Ende 2025, einschließlich des Programms LEADER, das ansonsten im Dezember dieses Jahres zu Ende gegangen wäre
  • Verlängerung der mehrjährigen Maßnahmen, die die Finanzierung der ländlichen Entwicklung (Agrarumweltmaßnahmen, Tierschutz) für einen Zeitraum zwischen einem Jahr und fünf Jahren fortsetzen können, mit einer weiteren Verlängerung für Sonderfälle; die Kommission hatte eine Verlängerung um höchstens drei Jahre vorgeschlagen. Außerdem wurde die mehrjährige Finanzierung für die biologische Landwirtschaft wiedereingeführt
  • Stärkung des Risikomanagements in Einklang mit den Ergebnissen der Omnibus-Verordnung, Senkung der Auslöseschwelle von 30% Verluste auf 20%, um Fonds auf Gegenseitigkeit gegen widrige Witterungsverhältnisse zu aktivieren, und für eine Stabilisierung der Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, Produktionssicherheit und Stabilisierungsinstrumente für das sektorale Einkommen
  • Verlängerung der in der Gemeinsamen Marktorganisation vorgesehenen operationellen Programme bis Ende 2022. Außerdem werden die in der Gemeinsamen Marktorganisation vorgesehenen operationellen Programme für Obst, Gemüse und Imkerei bis Ende 2022 laufen. Die Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor können bis zum vorgesehenen Ende der aktuellen Programme weitermachen, ohne es der Kommission neuerlich mitteilen zu müssen
  • Verlängerung der Pflanzungsrechte für Rebflächen bis Ende 2022, wobei die Rechte in Berechtigungen umgewandelt werden, um einige der Verzögerungen bei der Bepflanzung aufgrund der Folgen von COVID-19 auf die Pflanzungskapazität auf den Feldern zu berücksichtigen
  • Verordnung für die Vermarktung von Olivenöl und Tafeloliven, die den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, Vorschriften für die Vermarktung festzulegen, um die Funktionsweise des Marktes zu stabilisieren, so wie dies bei Wein bereits der Fall ist.
Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Spanien
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