
Nach einer langen Kampagne hat die S&D-Fraktion im Jahr 2022 endlich die Einführung eines effektiven Mindeststeuersatzes für multinationale Großunternehmen in der EU erreicht. Der neue Steuersatz von 15 Prozent verringert den Steuerwettbewerb zwischen den Ländern und bringt der EU jährlich geschätzte 48 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen ein, die dazu verwendet werden können, den Übergang zu finanzieren.
Die S&D-Fraktion und ihre Verbündeten im progressiven Lager haben einen Solidaritätsbeitrag auf die Gewinne von Energieunternehmen durchgesetzt. Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine neue Steuer, dennoch wird dieser Beitrag der Energieversorger die Haushalte finanziell entlasten und die Auswirkungen der hohen Endkundenstrompreise mildern.
Im Kampf gegen Steueroasen hat die S&D-Fraktion durch mehrere Entschließungen im Parlament die Reform des EU-Verfahrens zur Bewertung und Auflistung von Steueroasen vorangetrieben.
Unter der Führung der S&D-Fraktion hat die EU ein Gesetz zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung verabschiedet, das multinationale Konzerne dazu zwingt, offenzulegen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie ihre Steuern zahlen. Mit Unterstützung der S&D-Fraktion hat die EU zudem den Informationsaustausch über digitale Plattformen und Kryptowerte zwischen den Steuerverwaltungen ausgeweitet.
Die S&D-Fraktion stand an der Spitze der Bemühungen zur Einsetzung eines ständigen Unterausschusses für Steuerfragen, der sich aus Europaabgeordneten zusammensetzt und sich mit Steuerreformen befasst. Auf Druck des Unterausschusses schlug die Kommission beispielsweise neue Regeln vor, um Briefkastenfirmen in der EU Steuervorteile zu verweigern.
Die EU fand mithilfe der S&D-Fraktion die Mittel zur Einrichtung der Europäischen Steuerbeobachtungsstelle, die innovative Forschung zu Steuerthemen betreibt und den Dialog zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der EU und in aller Welt fördert.
Die S&D-Fraktion hat sich seit Beginn der Legislaturperiode für die Einführung eines effektiven Mindeststeuersatzes von EU-weit 18 Prozent eingesetzt, um Gewinnverlagerungen in Länder mit niedrigen Steuersätzen zu verhindern. Außerdem wollen wir gegen Briefkastenfirmen vorgehen, die nur auf dem Papier existieren, um Steuern zu umgehen, und Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Besteuerung von in Krisenzeiten erzielten Übergewinnen einführen. Wir müssen auch noch mehr tun, um unfaire Steueranreize abzuschaffen.
Wir brauchen ein fortschrittliches Steuerpaket, das in der Lage ist, den Green Deal umzusetzen und die wachsenden sozioökonomischen Ungleichheiten zu beseitigen. Die aktuellen Steuervorschriften enthalten zu viele Ungereimtheiten. So ist es beispielsweise ungerecht, dass Fluggesellschaften keine Kerosinsteuer zahlen, während die Beschäftigten Extrasteuern für die Fahrt zur Arbeit entrichten müssen. Wir sollten großen Umweltverschmutzern wie dem See- und Luftverkehr einen gerechten Beitrag abverlangen und umweltschonenden Verkehrsmitteln die Unterstützung geben, die sie verdienen.
Die Früchte des Binnenmarkts werden überproportional Großunternehmen und Wohlhabenden zuteil, die die Unterschiede im Steuerrecht der EU-Länder ausnutzen und ihre Steuern dort entrichten können, wo die niedrigsten Steuersätze herrschen. Laut den EU-Verträgen müssen die Finanzministerinnen und -minister Steuermaßnahmen auf europäischer Ebene einstimmig beschließen. Dadurch kann ein einzelnes Land, etwa eine EU-Steueroase, Reformen zur Änderung des Status quo blockieren. Um in der EU schnell für Steuergerechtigkeit zu sorgen, müssen wir bei einigen Steuerangelegenheiten im Rat zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit übergehen.
Die Konzentration des Reichtums hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen, ebenso wie die soziale Ungleichheit. Der Wohlstand an der Spitze sickert nicht nach unten durch. Im Schnitt entfällt die Hälfte des Gesamtvermögens in den meisten Industrienationen auf die zehn Prozent der Haushalte, die am wohlhabendsten sind, während die sozial schwächsten Haushalte, die 40 Prozent ausmachen, nur etwas mehr als drei Prozent besitzen. Zur Beseitigung dieser Ungleichheit müssen wir verhindern, dass Kapital und Vermögen auf der Jagd nach Steuerentlastungen zwischen Mitgliedstaaten hin- und hergeschoben werden können. Um den Missbrauch zu stoppen, braucht es strikte Maßnahmen. Die Kapitalsteuern (auf Dividenden und Kapitalerträge) sollten an die Einkommensteuern angeglichen werden, beginnend mit einem Rahmen für eine Mindestkapitalertragssteuer auf europäischer Ebene. Die Kommission könnte EU-Mitgliedstaaten, die Steuern auf Kapital oder Nettovermögen einführen wollen, Leitlinien an die Hand geben, um Divergenzen innerhalb der EU zu vermeiden. Im Jahr 2023 wurde eine Europäische Bürgerinitiative, die sich für die Vermögensbesteuerung einsetzt und von einem Mitglied S&D-Fraktion im Europäischen Parlament zusammen mit Verbündeten gegründet wurde, von der Europäischen Kommission angenommen.
Der Einzug der Digitalisierung hat viele Fortschritte mit sich gebracht, insbesondere die Möglichkeit, praktisch von überall aus zu arbeiten. Diese neu gewonnene Flexibilität hat allerdings erhebliche steuerliche Auswirkungen, da die Einkommensteuer traditionell vom Wohnsitz abhängt. Es ist extrem wichtig, dass Fernarbeit weiter eine Wahlmöglichkeit für die arbeitende Bevölkerung bleibt und nicht zum Steuersparinstrument für Unternehmen wird. Die Besteuerung digitaler Nomaden und die wachsende Zahl von Steueranreizen, die ihnen geboten werden, müssen auf EU-Ebene zügig angegangen werden, damit in einer zunehmend grenzenlosen Arbeitslandschaft Fairness und Klarheit herrschen.