Das Europäische Parlament beschloss heute neue Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern, mit denen gerechte Bedingungen und ein fairer Wettbewerb für die europäischen Arbeiter und Unternehmen geschaffen werden. Die Sozialdemokratische Fraktion stand an der Spitze der Kampagne zur Schließung von Schlupflöchern im veralteten Rechtsrahmen für Arbeitnehmer, die vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen erbringen. Sie hat es geschafft, den Kommissionsvorschlag wesentlich zu verbessern.

 

Udo Bullmann, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte dazu:

„Ich bin stolz, dass die Sozialdemokratische Fraktion einen großen Erfolg für die europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer errungen hat. Die neuen Bestimmungen werden den Mißbrauch von entsandten Arbeitern beenden, die allzu oft einen Hungerlohn erhalten, zu langen Arbeitszeiten gezwungen werden und unter schockierenden Bedingungen leben. Diese skandalösen Lohn- und Arbeitsbedingungen setzen die örtlichen Arbeitsmärkte enorm unter Druck.

Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass entsandte Arbeitnehmer vom ersten Tag an bessere Rechte genießen und für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten wie die örtlichen Arbeitskräfte. Das ist ein Durchbruch für das soziale Europa – ein Europa, das sich um die Menschen kümmert und sie beschützt.“

 

Die sozialdemokratische Berichterstatterin des Europaparlaments für die Entsenderichtlinie und Fraktionssprecherin für Beschäftigung, Agnes Jongerius, sagte:

„Nachdem das Europäische Parlament unseren Vorschlag für gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort nun angenommen hat, können Mitarbeiter wieder Kollegen sein statt Konkurrenten. Wir haben für neue Regeln gekämpft, um den Missbrauch von entsandten Arbeitern zu beenden und den Wettlauf nach unten bei Löhnen und Arbeitsbedingungen zu stoppen.

Es freut mich, dass wir es geschafft haben, die geltenden Gesamtarbeitsverträge als Norm für Lohn- und Arbeitsbedingungen festzulegen. Außerdem wird die Stellung der Arbeitnehmer gestärkt, da die neuen Vorschriften ausdrücklich auf den Schutz der Arbeiterrechte ausgerichtet sind.“

 

Dies sind die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinie:

  • Entsandte Arbeitnehmer haben ab dem ersten Tag Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie die örtlichen Arbeitskräfte, nämlich:
    • Löhne gemäß den Tarifverträgen
    • Zulagen wie ein 13. Monatsgehalt, Kaltwettergeld und andere Vergünstigungen
    • Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten, zusätzlich zum Gehalt
  • Wechsel vom Arbeitsrecht des Herkunftslandes zum Arbeitsrecht des Aufnahmelandes nach 12 Monaten mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate, statt wie von der Kommission vorgeschlagen erst nach 24 Monaten

 

Hinweis für die Redaktion:

Die Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 zielte darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen einer leichteren Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Binnenmarkt, dem Schutz der entsandten Arbeitnehmer und der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen für örtliche Unternehmen und Unternehmen anderer EU-Länder herzustellen. Die Sozialdemokratische Fraktion setzt sich seit den Fällen Laval und Viking im Jahr 2007 für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, da die alte Entsenderichtlinie Ausbeutung und Sozialdumping nicht verhindern konnte.

Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Beschäftigter, der von seinem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort eine Dienstleistung zu erbringen. Im jahr 2015 arbeiteten 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehmer in der EU. 42% davon waren in der Baubranche tätig, 21,8% im verarbeitenden Gewerbe und 13,5% in den sozialen Dienstleistungen. Eine Entsendung dauert im Schnitt vier Monate. Zwischen 2010 und 2015 hat sich die Zahl der Entsendungen um 41,3% erhöht. Polen, Deutschland und Frankreich sind die größten Entsendeländer, während Deutschland, Frankreich und Belgien die größten Empfänger von entsandten Arbeitern sind.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Deutschland
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande