Wenn die Europäische Union ihr Versprechen einhalten will, die Roaminggebühren bis 15. Juni 2017 abzuschaffen, damit die EU-Bürgerinnen und Bürger auch im EU-Ausland telefonieren können wie zuhause (‚Roam like at home‘ – beschlossen in der Telekom-Verordnung 2015), muss sie das System, wonach die Mobilfunkbetreiber untereinander Gebühren verrechnen, wenn ihre Kunden in einem anderen EU-Land telefonieren oder im Internet surfen, dringend reformieren. 

Heute hat die sozialdemokratische Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Miapetra Kumpula-Natri, für ihre Vorschläge und für die Aufnahme von Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über ein endgültiges Gesetz die notwendige Unterstützung des Industrieausschusses erhalten. 

Ihr Bericht fordert die Senkung der Obergrenze für Großkunden bei Telefongesprächen auf 0,03 Euro. Angesichts der Prognosen, wonach die Datenkommunikation in den kommenden Jahren drastisch ansteigen wird, soll es in diesem Bereich statt eines fixen Großhandelslimits eine jährliche Senkung der Obergrenze geben, von 4 Euro pro Gigabyte im kommenden Jahr bis auf 1 Euro pro Gigabyte im Jahr 2020. 

Miapetra Kumpula-Natri sagte dazu: 

„Die Roaminggebühren für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden wir nur dann völlig abschaffen können, wenn die Betreiber die Gebühren senken, die sie einander verrechnen, wenn ihre Kunden in ein anderes EU-Land reisen. Und das muss sehr rasch passieren. Deshalb freut es mich, dass ich ein starkes Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat erhalten habe. 

Es ist in aller Interesse, die Großhandelspreise niedrig zu halten. Zu hohe Großhandelslimits würden den Wettbewerb gefährden, da dies kleinere Betreiber und solche, die großzügige Datenmengen anbieten, ausschalten würde. Da das oft diejenigen Akteure sind, die den Verbrauchern die günstigsten Tarife anbieten, würde dies zu weniger Wahlmöglichkeiten und Angebotsvielfalt für die Konsumenten führen. Außerdem könnten dadurch die Preise für Verbraucher insgesamt steigen. In solch einem Fall müssten die Betreiber sich zwischen zwei Übeln entscheiden: die Inlandspreise für alle Konsumenten erhöhen oder den Nachhaltigkeitsmechanismus* anwenden. Falls genehmigt, würde Letzteres bedeuten, dass der Betreiber weiterhin Roaminggebühren verrechnet. Dann hätten wir unser Roam-Like-At-Home-Versprechen nicht gehalten.“ 

Die Transparenz in den Telekommunikationsmärkten muss ebenfalls erhöht werden, auch in Bezug auf die Roamingmärkte für Großabnehmer. Die EU-Kommission muss Ende 2018 über die Entwicklungen auf den Roamingmärkten öffentlich Bericht erstatten und bis Ende 2019 eine gründliche Überprüfung durchführen, um die Auswirkungen der Roaming-Verordnung auf den Markt und auf die Verbraucher zu beurteilen. 

Die legislative Entschließung wurde mit 53 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Am 2. Dezember werden die Mitgliedsstaaten im Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie ihre Verhandlungsposition beschließen. 

 

* Die Nachhaltigkeitsklausel ist ein Mechanismus, bei dem ein Betreiber bei seiner nationalen Regulierungsbehörde eine Ausnahme von der Abschaffung der Roaminggebühren beantragen kann, um erneut Roaminggebühren anzuwenden und eine Erhöhung der Inlandspreise für Konsumenten zu vermeiden. 

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Finnland