Es ist vollbracht! In den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Kommission haben wir eine politische Einigung über neue verbindliche Regeln für die unternehmerische Verantwortung erzielt.

Die sogenannte Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, auch Lieferkettengesetz genannt, ist bislang einmalig in der Welt. Sie verpflichtet Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU dazu, Verantwortung für die Art und Weise ihrer Produktion und die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte und die Umwelt – Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt und dergleichen – zu übernehmen.

Dies ist ein wichtiger Sieg für die S&D-Fraktion, die diesen Kampf vor mehr als drei Jahren mit einem Initiativbericht des Europäischen Parlaments aufgenommen hat. Die Richtlinie gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem bestimmten Umsatz. Die Unternehmen müssen beispielsweise durch Umweltschäden oder Sklaverei verursachte Schäden entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, unterbinden und beheben.

Lara Wolters, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht, sagte:

„Kinderarbeit im Kongo zur Gewinnung von Kobalt für unsere Handys, Regenwaldzerstörung in Brasilien für Sojaprodukte, die in unseren Supermärkten landen: Dies sind nur zwei Beispiele für unverantwortliche Geschäftspraktiken, die in der heutigen Welt weiter existieren und besonders die Schwächsten der Schwachen treffen.

Wir können dies nicht ignorieren, vor allem dann nicht, wenn das Endprodukt der Lieferketten in unseren Supermärkten, unseren Schränken oder in den Smartphones und Computern landet, die wir tagtäglich benutzen.

Wir als Sozialdemokratische Fraktion feiern heute, dass Zulieferunternehmen, die Arbeitskräfte ausbeuten, Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Praxis zu beenden. Andernfalls müssen sie mit Sanktionen rechnen. Ein großer Erfolg ist auch, dass Menschen, die Opfer von unternehmerischem Fehlverhalten werden, viel leichter zu ihrem Recht kommen werden. Als größter Binnenmarkt der Welt hat die EU die Macht, die Schadenskette zu durchbrechen.

Laut unserer politischen Einigung müssen Unternehmen Klimaschutzpläne ausarbeiten, die mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang stehen. Darin müssen konkrete Ziele und Maßnahmen enthalten sein, die die Wertschöpfungsketten ab 2030 in Fünfjahresschritten bis 2050 klimaneutral machen. Dies ist einer unserer größten Erfolge!

Gleichzeitig bedauern wir, dass der Finanzsektor – Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter – nicht denselben Verpflichtungen in Bezug auf ihre Auswirkungen unterworfen wird wie andere Wirtschaftszweige.“

Hinweis für die Redaktion – die wichtigsten Errungenschaften der S&D-Fraktion:

·       Erfasst werden sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro.

·       Die Unternehmen müssen ermitteln, welche Auswirkungen entlang ihrer Lieferkette entstehen, diese nach Priorität ordnen und sie unterbinden oder gegen sie vorgehen, etwa durch die Änderung ihrer Einkaufspraktiken, die Ausübung von Einfluss oder die Änderung ihrer Geschäftsabläufe. Zudem müssen sie die Opfer entschädigen, beispielsweise finanziell, oder sich öffentlich entschuldigen.

·       Es werden Geldstrafen eingeführt, wobei der Höchstbetrag bei mindestens 5 % des Unternehmensumsatzes liegt. Ferner können Unternehmen dazu verpflichtet werden, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (mittels einstweiliger Verfügung).

·       Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werden mit Sanktionen belegt. Die Opfer von unternehmerischem Fehlverhalten werden leichter zu ihrem Recht kommen, entweder vor Gericht oder durch andere Arten der Wiedergutmachung (darunter finanzielle Entschädigungen).

·       Die Unternehmen müssen ihre Wertschöpfungsketten bis 2050 klimaneutral gestalten und dazu Klimaschutzpläne vorlegen, die mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang stehen. Diese müssen konkrete Ziele und Maßnahmen enthalten, die dafür sorgen, dass die Wertschöpfungsketten ab 2030 in Fünfjahresschritten bis 2050 klimaneutral sind.

·       Geschädigte erhalten besseren Zugang zur Justiz: Zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften können Opfer vor Gericht vertreten, die Gerichte können die Offenlegung von Beweismitteln durch Unternehmen anordnen und sie können einstweilige Verfügungen erlassen, um Schäden zu stoppen.

Die nächsten Schritte

Die politische Einigung muss noch im Rechtsausschuss angenommen werden, bevor sie auf einer Plenartagung im Jahr 2024 zur Abstimmung gebracht wird.

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Niederlande
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