Die langjährige Forderung der Sozialdemokratischen Fraktion nach robusten, verbindlichen EU-Vorschriften zur Lohntransparenz wird mit der heutigen Übereinkunft der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates endlich Realität. Nach fünf Gesprächsrunden waren diese sich über die wichtigsten Punkte der Richtlinie zur Lohntransparenz einig – ein erster notwendiger Schritt zur Verringerung der immer noch zu hohen Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. In der EU verdienen Frauen im Schnitt 14,1 % weniger als Männer in vergleichbaren Positionen.

Laut der Übereinkunft werden alle Beschäftigten eines Unternehmens, unabhängig von dessen Größe, berechtigt sein, jährlich Informationen über das Lohnniveau von Personen zu erhalten, die dieselbe oder eine gleichwertige Arbeit innerhalb des Unternehmens verrichten. Personalchefs wird es untersagt, Bewerberinnen und Bewerber nach ihrem aktuellen Gehalt zu fragen. Dies wird dazu beitragen, die Muster der Lohnungleichheit zu durchbrechen.

Den S&D-Verhandlungsführern Evelyn Regner und Marc Angel gelang es, strenge Bestimmungen zu Sanktionen und Bußgeldern durchzusetzen, die wichtig sein werden, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die neuen Transparenzvorschriften auch wirklich ernst nehmen. Die S&D-Fraktion konnte mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie auch die Rolle der Sozialpartner stärken. Die sozialdemokratischen Verhandlungsführer beharrten in ihrem Kampf gegen die systematisch niedrigeren Löhne in von Frauen dominierten Wirtschaftszweigen zudem auf Bestimmungen, mit denen es möglich sein wird, branchenübergreifende Vergleiche anzustellen und weitere Daten zu erheben.

Evelyn Regner, sozialdemokratische Verhandlungsführerin für Lohntransparenz im Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, sagte:

„Heute ist ein guter Tag, nicht nur für Frauen, sondern für alle Beschäftigten. Mit dem neuen Gesetz sind wir auf dem Weg zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Gewährleistung, dass alle Beschäftigten in Europa den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten, ein gutes Stück weitergekommen.

Wir als Sozialdemokratische Fraktion können wirklich stolz sein, nicht nur, weil wir so lange für diese Richtlinie gekämpft haben, sondern auch, weil es uns gelungen ist, den Vorschlag der Kommission durch die Stärkung der Arbeitnehmerrechte erheblich zu verbessern.

Für uns war auch entscheidend, dass die Verantwortung für die Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen bei den Unternehmen und den Mitgliedstaaten liegt statt bei den Beschäftigten, also vorwiegend den Frauen, die eine Lohndiskriminierung vor Gericht beweisen müssen. Alle Beschäftigten werden künftig in der Lage sein, Informationen über ihren Lohn innerhalb und außerhalb ihres Unternehmens auszutauschen. Dies kommt praktisch einem Verbot von Verschwiegenheitsklauseln zu Gehältern gleich. Zusätzlich haben wir das Recht von Gewerkschaften auf Tarifverhandlungen und die Einbeziehung der Sozialpartner durchgesetzt.“

Marc Angel, sozialdemokratischer Verhandlungsführer im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sagte:

„Die heute erzielte Einigung wird einen echten Unterschied bewirken, weil Transparenz der Schlüssel im Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter ist. Aktuell fehlt in den meisten EU-Mitgliedstaaten ein Rechtsrahmen zur Lohntransparenz.

Als Sozialdemokratische Fraktion wollten wir, dass alle Unternehmen, ungeachtet ihrer Größe, von der Richtlinie abgedeckt werden, dass also alle Betriebe Gehaltslücken zwischen Männern und Frauen melden und Abhilfemaßnahmen ergreifen müssen, sofern diese existiert. Dies war leider nicht möglich. Allerdings konnten wird die Schwelle für die Meldung der Lohnunterschiede spürbar senken, von anfänglich Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten auf solche mit nur 100 Mitarbeitern.*

Wir konnten außerdem durchsetzen, dass andere in der Richtlinie genannte Instrumente auf sämtliche Unternehmen Anwendung finden. Ich bin auch stolz auf die geschlechtsneutrale Sprache, die wir erstmals in einer Richtlinie verankern konnten, damit sie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in all ihrer Vielfalt gilt.“

* Hinweis für die Redaktion:

Laut der Übereinkunft müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten (anstelle von 250, wie von der Kommission ursprünglich vorgesehen) Informationen an eine Überwachungsstelle übermitteln und auch die eigene Belegschaft informieren. Dies erleichtert es Beschäftigten im selben Unternehmen, ihre Gehälter zu vergleichen und ein mögliches Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Organisation aufzudecken. Wenn die Lohnangaben eine Kluft von 5 % oder mehr anzeigen, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die betreffenden Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen, um das Lohngefälle zu beheben. Geschieht dies nicht, werden Sanktionen verhängt, zu denen auch Zwangsgelder gehören können.

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Luxemburg
Mitglied
Österreich
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