Das Recht auf Abschalten erlaubt es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nicht an arbeitsbezogenen Aufgaben, Tätigkeiten oder elektronischer Kommunikation – wie zum Beispiel Anrufe, E-Mails und andere Botschaften – außerhalb ihrer Arbeitszeiten teilzunehmen. Dazu zählen beispielsweise Ruhezeiten, gesetzliche Feiertage und Jahresurlaub, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub und andere Arten von Urlaub. Ihnen dürfen deswegen keine nachteiligen Auswirkungen erwachsen.

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